Auflösung 7g Rücklage

Hallo!

kann mir jemand, in normalen deutsch, erklären wie denn nun eine Auflösung einer 7g Rücklage (GmbH) ohne Tätigung einer Investition besteuert wird?

Nehmen wir an, ein GmbH bildet 2002 ein Rücklage nach $7g EStG über 100TEuro. 2004 wird diese Rücklage nun aufgelöst ohne ein Investition getätigt zu haben. Klar die 100TEuro gehen als Gewinn in die Bilanz ein aber das ist doch nicht alles. Was hat es mit dieser 6% Regel auf sich oder besser gesagt wie wird sie berechnet?

Nachfolgenden Auszug aus dem EStG hilft mir da auch nicht wirklich weiter.

(5) Soweit die Auflösung einer Rücklage nicht
auf Absatz 4 Satz 1 beruht, ist der Gewinn des
Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst
wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem
die Rücklage bestanden hat, um 6 vom Hundert des
aufgelösten Rücklagenbetrages zu erhöhen.

Danke & Gruß
Stefan

hi,

die 6% werden ausserbilanziell zugerechnet, sie werden NICHT gebucht.
gebucht wird nur „rücklage“ an „ertragskonto“

der zuschlag von 6% kommt dann erst in der körperschaftsteuererklärung,
formular KSt 1A (seite 2, zeile 26): „Dazu: Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 und 8 und § 7g Abs. 5 EStG“

das ist es!

mfg vom

showbee

nachtrag

oder besser gesagt wie
wird sie berechnet?

100.000 x 6% = 6.000 x 2 jahre = 12.000 in die zeile 26!

Hallo Showbee,

danke schonmal.

oder besser gesagt wie
wird sie berechnet?

100.000 x 6% = 6.000 x 2 jahre = 12.000 in die zeile 26!

Wenn ich nun davon ausgehe das eine GmbH 40% Steuern (K-St + G-St) zahlt, dann heißt das 12.000 x 40% = 4.800 mehr Steuern?

Hätte die GmbH die 100k gleich versteuert wären 40k fällig gewesen.

Daraus ergibt sich, das man für einen Kredit über 40k, Laufzeit 2 Jahre, beim Finanzamt etwa 5,5% Zinsen pro Jahr zahlt.

Korrekt?

Dann ist auch klar warum eigentlich jede Firma 154k §7g in der Bilanz stehen hat. :smile:

Gruß
Stefan

Dann ist auch klar warum eigentlich jede Firma 154k §7g in der
Bilanz stehen hat. :smile:

hi,

wenn du es so siehst, mag das stimmen. fraglich ist nur, ob dies auf die mehrzahl der gmbh zutrifft. viele gmbh sind eben nicht potentielle kreditnehmer zu niedrigzinsen, vielmehr wird in den zins das allg. ausfallrisiko einkalkuliert, denn bei der normalen GmbH steht ja nur deren vermögen zur banksicherheit. inwieweit ich als gesellschafter / geschäftsführer für solch paar lausige zinsgewinne bürgschaften eingehen würde, würde ich genau überlegen. 2 jahre sind eine lange zeit und in denen kann auch mit gutgehenden gmbhn was passieren.

im übrigen wird das finanzamt spätestens bei der ersten auflösung (incl. „strafzins“) und bei sofortiger neubildung anschaffungspläne sehen wollen…

gruss vom

showbee

ich liebe nachträge
hi,

hatte vorhin ein „brett vorm kopf“… habe irgendwie falsch rum gedacht, war wohl zuviel sonne in der mittagspause. sorry!

also, tatsache ist, man kann steuern verschieben, das nutzen viele. jedoch wird es wenige unternehmen geben, die mit diesen 5,5% zahlung (habe es nicht nachgerechnet) einen gewinn zu erwirtschaften. viele machen es, weil sie einfach klamm sind und keine liquidität haben. viele weil sie falsch planen und keine echte steuerberatung geniessen und nicht an die ertragssteuern vorher denken. viele bilden auch diese rücklage, weil sie nichts anderes kennen (manche steuerberater vergessen sogar, dass es auch bei der GmbH Verlustvorträge-Rückträge gibt).

im übrigen bleibt mein part natürlich insoweit bestehen, dass diese „rücklagenbildung zum steuerschieben“ nicht lange akzeptiert wird. seit einführung des § 7g in der form wurde oft an der stellschraube gedreht. die anforderungen der einzelnen FÄ reichen manchmal bis zum vorlegen einer verbindlichen bestellung. in den anfangsjahren habe ich in der tat viele abschlüsse gesehen, in denen pauschal bei der abschlusserstellung soviel rücklage gebildet wurde, dass gewinn die höhe hatte, das steuer = null oder das wenigstens nachzahlung = null war.

ein § wunderbar zum streichen!

findet der

showbee

Hallo Showbee!

hatte vorhin ein „brett vorm kopf“… habe irgendwie falsch
rum gedacht, war wohl zuviel sonne in der mittagspause. sorry!

Ich hatte deine Antwort dreimal gelesen und habe dann beschlossen, das liest du heute Abend nochmal in Ruhe. :smile:

also, tatsache ist, man kann steuern verschieben, das nutzen
viele. jedoch wird es wenige unternehmen geben, die mit diesen
5,5% zahlung (habe es nicht nachgerechnet) einen gewinn zu
erwirtschaften. viele machen es, weil sie einfach klamm sind
und keine liquidität haben. viele weil sie falsch planen und
keine echte steuerberatung geniessen und nicht an die
ertragssteuern vorher denken. viele bilden auch diese
rücklage, weil sie nichts anderes kennen (manche steuerberater
vergessen sogar, dass es auch bei der GmbH
Verlustvorträge-Rückträge gibt).

Jain, gerade bei KMUs ist dies ein supergünstiges Angebot um die Liquidität zu erhöhen. Wo bekommt man sonst 5,5% ohne Sicherheiten?

im übrigen bleibt mein part natürlich insoweit bestehen, dass
diese „rücklagenbildung zum steuerschieben“ nicht lange
akzeptiert wird. seit einführung des § 7g in der form wurde
oft an der stellschraube gedreht. die anforderungen der
einzelnen FÄ reichen manchmal bis zum vorlegen einer
verbindlichen bestellung. in den anfangsjahren habe ich in der
tat viele abschlüsse gesehen, in denen pauschal bei der
abschlusserstellung soviel rücklage gebildet wurde, dass
gewinn die höhe hatte, das steuer = null oder das wenigstens
nachzahlung = null war.

Nochmal jain (soweit ich weiß), unser Steuerberater sagt es muß mittlerweile nur noch der Wille der Investition kundgetan werden und gut ist (hat bis jetzt immer geklappt).

ein § wunderbar zum streichen!

Neeeeee, als neue GmbH haste jede Kohle nötig (Liquidität), in einem alteingesessenen Unternehmen ist das Spaß.
Überleg mal wenn wir eine GmbH mit sagen wir 4 MA gründen, dann habe wir ca. 35k€ Kosten pro Monat (Du, ich, 4MA -> 6 * 5.000 + Miete, Tel, etc…). Als Dienstleistungsunternehmen müssen wir 3-4 Monate ohne Einkünfte überbrücken können, das sind 140TEuro. Um unsere (deine & meine) Haftung so gering wie möglich zu halten werden wir jeden Kredit dieser Art dankend annehmen!

Denke ich mal so
Stefan

PS: Ich weiß als Neugründung gibt es noch Sonderregelungen aber geh mal davon aus ich habe als Freiberufler für 0,5€/Tag Zeitungen ausgetragen.

noch ein wenig…

Neeeeee, als neue GmbH haste jede Kohle nötig (Liquidität), in
einem alteingesessenen Unternehmen ist das Spaß.
Überleg mal wenn wir eine GmbH mit sagen wir 4 MA gründen,
dann habe wir ca. 35k€ Kosten pro Monat (Du, ich, 4MA -> 6
* 5.000 + Miete, Tel, etc…). Als Dienstleistungsunternehmen
müssen wir 3-4 Monate ohne Einkünfte überbrücken können, das
sind 140TEuro. Um unsere (deine & meine) Haftung so gering wie
möglich zu halten werden wir jeden Kredit dieser Art dankend
annehmen!

hi,

nur noch soviel. ich habe viele unternehmer gesehen (neue und alte), die eine rücklage gebildet haben, weil ihnen die liqui fehlte. nach 2,5 jahren (steuererklärungsfristen incl.) hatten sie die rücklage schon vergessen und waren immernoch klamm… ganz böse!

im übrigen sollte man bei GmbH die 40% steuerbelastung in seine preise einkalkulieren, wenn man mit diesen 40% nicht tragfähig ist, sollte das unternehmen nach einführungszeit lieber wieder geschlossen werden. man kann natürlich auch mittels GF-gehältern den gewinn immer an der null halten, dann sollte man aber in die kalkulation die bruttogehälter einkalkulieren (und an hohen LStabzug denken).

alles in allem, steuern ja, verschieben okay wenns sein muss, aber nie vergessen und eine rücklage nach der anderen bilden…

die erfahrungen haben mir gezeigt, das manche unternehmer an der auflösung pleite gingen (weil FA keine neubildung zuließ). und selbst bei einem personenunternehmen können „schnelle buchungen“ in die 10.000er steuerbelastung gehen.

also auch vorsicht!

der showbee

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