Hallo,
hatte die Tage einen Artikel ins Board geschrieben, und habe nette und gute antworten bekommen.
Folgender Brief wird als Antowrt ans Finanzamt geschickt: (Unter dem Brief mein alter Artikel)… Was haltet ihr von dem Brief? Ok so?
Sehr geehrte Frau…hiermit möchte ich mich zunächst für die entstandenen Probleme mit der Bearbeitung meiner Einkommensteuererklärung entschuldigen. Da ich im letzten Jahr mit einer beruflichen Fortbildung begonnen habe, sind mir zusätzliche Kosten entstanden, die ich nur mühsam in der Einkommensteuererklärug angeben konnte.
Um den 1. Punkt in Ihrem Schreiben zu beantworten, muss ich sagen, dass ich den PC, den ich gekauft habe, dringend für die Fortbildung benötige. Ich muss regelmäßig im Internet recherchieren, nachlesen und diskutieren, um Berichte, Protokolle, Referate und Hausaufgaben erstellen zu können. Desweiteren nutze ich den PC dazu, diese Berichte, Protokolle und Hausaufgaben zu verfassen, zu archivieren und auszudrucken. Mit der nötigen Software, die ich jedoch noch benötige, kann ich am PC komplexe chemische Formeln und Strukturen zeichnen und berechnen. Ich habe so die Möglichkeit erfolgreich an der Fortbildung teilzunehmen, und sie mit Erfolg abzuschliessen.
Der PC wird von mir täglich genutzt, da ich regelmäßig die schulischen Mitschriften auf den PC übertrage, und im Internet ständig fachspezifische Informationen suchen und erarbeiten muss. Die Kosten für die benötigte Nutzung des Internets, habe ich nicht in meiner Einkommensteuererklärung angegeben, da mir dies zu kompliziert erschien.
Um den Anteil berulicher Nutzung anzugeben, bzw. zu berechnen, kann ich nur den zeitlichen Faktor berücksichtigen, indem ich zu privaten Zwecken im Internet bin. Dies wären im groben Durschschnitt ca. 21h in der Woche, die ich am PC verbringe. Davon bin ich maximal 2h zu privaten Zwecken am PC.
Die prozentualen Anteile liegen daher bei einer ca. 9,5%igen privaten Nutzung des PCs und einer 90,5%igen beruflichen (schulischen) Nutzung des PCs.
Bezülich Ihrer Frage zur Computersprache kann ich Ihnen leider keine Antwort geben , da ich absolut keine Ahnung in dieser Richtung habe. Falls sie wissen wollten ob ich Windows oder Linux, o.ä. benutze, kann ich Ihnen sagen, dass als Betriebssystem Windows XP aufgespielt ist.
Die am Arbeitsplatz vorhandenen Computer können nicht von mir genutzt werden. Sie werden ausschliesslich während des Unterrichts genutzt, um z.B. Kurvenverläufe zu simulieren oder komplexe Berechnungen durchzuführen. Jedoch wird dies nicht in jeder Unterrichtstunde getan. Dies ist eher eine Seltenheit. Bis zum heutigen Tag wurden diese PCs in etwa 3-4 mal während des Unterrichts genutzt
Der PC den ich in meiner Einkommensteuererklärung angegeben habe steht nicht am Arbeitsplatz sonder in meiner Wohnung.
Sollten sie noch Fragen zu diesem Thema haben, können sie mich auch unter der Rufnummer …erreichen.
Bezüglich Ihrer Kürzung der Kilometerangaben zu meiner Lerngemeinschaft in Leverkusen, bin ich ehrlich gesagt etwas überrascht. Sie haben die von mir angegebene Strecke um volle 40km gekürzt! Ich muss nachträglich erklären, dass ich ab dem Frühjahr diesen Jahres eine andere Strecke fahre. In dem in der Einkommensteuererklärung angegebenen Kilometersatz, bin ich wohl eine andere Strecke gefahren, als Ihr Routenplaner Ihnen vorgibt, da zu dieser Zeit mehrere Grossbaustellen auf dem Autobahnstück nach Leverkusen über die A57 waren. Zeitweise hätte ich weit mehr als 2 Stunden gebraucht um nach Leverkusen zu kommen. Deswegen bin ich die im Vergleich dazu damals schnellere Strecke über die A59, bzw je nach Verkehrslage über die A3 gefahren, und habe die A57 komplett gemieden.
Mittlerweile sind die Baustellen auf der A57 zum Grossteil behoben, und ich fahre seit dem die Strecke nach Leverkusen über die A57. Jedoch ist auch diese Strecke weiter als die von Ihnen berechneten 80km. Zur Überprüfung habe ich die Daten in einen Routenplaner eingegeben, und jeder zeigt mir bei der Fahrt über die A57 insgesamt 101 km an!
Ich bitte Sie daher meinen Beweggrund zur Wahl der längeren Strecke im Jahr 2004 zu berücksichtigen, und neu zu berechnen.
Ich wäre sehr erfreut, wenn sie mir eventuell mitteilen könnten, ob der Sachverhalt damit geklärt wäre.
Alter Artikel:
Hallo,
bezüglich einer Steuererklärung hat „jemand“ heute einen Brief vom Finanzamt bekommen. Dieser „jemand“ hat letztes Jahr mit einer Weiter/Fortbildung zum Techniker begonnen, und hat einiges angegeben. Wie z.B. einen Computer. Rechnung wurde der Steuererklärung beigefügt. Jetzt fragt das Finanzamt:
- Ich bitte um eine detaillierte Darstellung, in welcher Art un welchem Umfang der private Computer beruflich genutzt wird.
- Er wird beruflich gar nicht genutzt. Nur für eine schulische Ausbildung!
- Für welche Computersprache ist das Gerät geeignet?
- Keine Ahnung! Was soll die Frage?
- Für welche Computersprache sind die am Arbeitsplatz ggf. vorhandenen Computer geeignet?
- Auch keine Ahnung!
- In welchem Umfanh wird das Gerät beruflich, nebenberuflich, für Ausbildungszwecke oder privat genutzt? Geben sie die entsprechenden prozentualen Anteile an.
- Wie berechet manh die, und wie kontrolliert das Finanzamz die Angaben, wenn man z.B. angibt, dass der PC nur für eine Weiterbildung genutzt wird?
- Wie wurde der prozentuelle Anteil ermittelt? geben sie bitte die entsprechenden prozentualen Anteile an.
- Würde ich auch gerne wissen!
- Steht der Computer in der Wohnung oder am betrieblichen Arbeitsplatz?
- Natürlich zu Hause…
Desweiteren schreibt das Finanzamt, dass die angegebenen Telefonkosten nur mit ausreichendem Nachweis der beruflichen Veranlassung (Arbeitgeberbescheinigung) berücksichtigt werden.
- Leider kann so eine Bescheionigung nicht erbracht werden, es sind aber definitiv Kosten auf der Telefonrechnung wo zur Arbeit angerufen wurde. Arbeitskollegen, haben ihre Telefonkosten vom gleichen Finanzamt ohne Beanstandung bekommen!!??
Dann noch folgendes:
Da ja eine Technikerschule besucht wird, sind auch Fahrtkosten entstanden. Einmal zur Schule selbst, und einmal zur Lerngemeinschaft.
Beide angegebenen Kilometer hat das Finanzamt unter Berufung auf einen Routenplaner gekürzt!
Die Kilometer zur Schule nur geringfügig um 10 km (also 5 km einfache Sterecke), nun ja , was solls…
Die Kilometer zur Lerngemeinschaft jedoch um 40km!(also um 20 Km einfache Strecke).
es wurde zwar etwas draufgeschlagen, aber selbst auf map24.de kommen 50 Km einfach strecke hin, das Finanzamt berechnet aber nur 40!
Wie kann man ohne Ärger zu bekommen, widerspruch einlegen? kann man als gegenbeweis einen anderen Routenplaner nehmen?