Sind verluste an GmbH- Anteilen abzusetzen?

Hallo,
nehmen wir einmal an, ein Arbeitnehmer erwirbt von seinem Arbeit Geschäftsanteile. Nehmen wir weiterhin an, das der Arbeitnehmen 5 Jahre später kündigt und seine Geschäftsanteile zurück gibt. Da Geschäft nicht sehr gut läft, bekommt er nur einen Bruchteil seinens Geldes zurück.
Kann der Arbeitnehmer diesen „Verlust“ Steuerlich geltend mache?

Piecha

Halllo,

dieses fällt unter § 17 EStG:

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p17.html

und ist einzutragen in Zeile 23 der Anlage GSE.

Gruß

Peter

Das klingt ja „reletiv gut“. Leider funktioniert der Link nicht.
Gibt es auch noch eine, für normal sterbliche veständliche Anleitung, wie diese Anlage auszufüllen ist?

Grüße
Peter

hallo,

§ 17 I S. 1 EStG: „Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 vom Hundert beteiligt war.“

also 1% beteiligung für 5 jahre. dann rechnet man wie folgt:

verkaufserlös heute

  • kaufpreis früher
    = einnahmen
  • verkaufskosten heute
    = einkünfte i.S.d. § 17 I EStG (natürlich auch negativ möglich)

diese zahl kommt dann in die anlage GSE zur einkommensteuererklärung, am besten kauf- und verkaufsnotarvertrag in kopie dazu - fertig!

mfg vom
showbee