Hi !
Kurz gibt es Fazstregeln nach denen sich diese Gebühren
ugefähr errechnen lassen, oder muss sich der Student mühseelig
durch das Steuerberater Gerbührenverordnen quälen um schon vor
dem Besuch einigermaßen über anstehende Kosten informiert zu
sein?
Es gibt keine Faustregel, da die Steuerberater nun mal an die Gebührenverordnung gebunden sind.
Ohne Erstellung der Buchhaltung ergäbe sich bei der Erstellung eines Jahresabschlusses (EÜR) nach § 25 folgende Kosten
5/10 - 20/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B
Gegenstandswert ist der höhere Wert (Einnahmen oder Ausgaben)
mindestens € 125.000
in Tabelle B findet sich als volle Gebühr: € 339
da üblicherweise die Mittelgebühr, hier also 12/10 zu berechnen ist, ergäbe sich inkl. USt € 471,88
Für die Gewerbesteuer-Erklärung dürften nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 anfallen:
1/10 - 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A
Gegenstandswert ist der Gewerbeertrag
mindestens € 6.000
in Tabelle A findet sich als volle Gebühr bei € 40.000: € 902
Mittelgebühr 3/10 ergibt hier inkl. USt: € 313,89
Für die Umsatzsteuer-Erklärung dürften nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 anfallen:
1/10 - 8/10 nach Tabelle A
Gegenstandswert 10% des Umsatzes
mindestens € 6.000
in Tabelle A findet sich bei € 12.000 : € 526
dies ergäbe bei 4/10: € 336,64
Da neben diesen einzelnen Aufwendungen auch noch Telefon und Porto abgerechnet werden kann (§ 16), fallen noch je Auftrag (JA, GewSt, USt) € 20,00 + USt 9,60 = 69,60 an.
Bei Anwendung der Mittelgebühr werden daher € 1.192,01 anfallen.
Daraus könnte man sich also für diesen Fall die Faustformel herleiten, dass nur für Abschluss und betriebliche Steuererklärungen etwa 1% des Umsatzes für den Steuerberater abfallen.
ABER: es ist auch möglich diese Gebühren zu pauschalieren (§ 14). Der Pauschalbetrag muss allerdings angemessen sein. Für eine Angemessenheitsprüfung werden üblicherweise die Zeitgebühren (§ 13 zwischen € 19 - 46 je halbe Stunde) herangezogen.
Wieviel Arbeit für den Steuerberater tatsächlich anfällt, also ob er die Mittelgebür nimmt, ob er mehr/weniger ansetzen muss, kann hier natürlich nict beurteilt werden. Es sollte aber abgestimmt werden, mit welchem Buchhaltungsprogramm gearbeitet wird.
NEBENBEI:
Erstellung der BuFü § 33 (ohne Vorarbeit des Mandanten)
monatlich 2/10 - 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C
Gegenstandswert höhere Wert aus Jahreseinnahmen, Jahresausgaben
nach Tabelle C sind dies bei € 120.000: € 168
also Mittelgebühr 7/10: 136,41.
In einer kleinen Diskusisionsrunde stand auch zur Debatte, ob
das Sekretariat einer Steuerkanzlei eigentlich die Konkrete
Frage nach den Kosten für einen ersten Termin beantworten
könnte oder sich da möglichst höflich drum gedrückt wird, weil
über Rechnungen etc. spricht man ja nicht gerne.
gehe mal davon aus, dass das Sekretariat gar nicht weiß, wie die Gebühren zu Stande kommen. In allen Büros in denen ich gearbeitet habe, war dies so. Die Rechnung wird vom StB diktiert und niemand anderes kümmert sich darum.
BARUL76