Kosten für Steuerberater

Hallo,

angenommen ein Nochstudent macht sich selbstständig. Er bekommt das Angebot eine bestehende Firma alleine zu übernehmen.

Jetzt frägt er sich natürlich, was fällt den dann an Steuerberatungskosten an, wenn der Umsatz sagen wir mal 120.000 € beträgt und gehen wir mal von einem Gewinn von 40.000€ aus. Im Internet hat er gelesen, dass die Erstberatungen halt das Vorstellen des Vorhabens etc. kostenlos ist und dass der Steuerberater ziehmlich genaus am Anfang gleich abschätzen kann was übers Jahr hindruch an Kosten anfallen wird, aber kann er sich darauf verlassen? Und was soll er zum Ersten Treffen an Unterlagen mitnehmen? Buchen würde er eigentlich ganz gerne selber, weil die Kosten sollen ja so gering wie mögich gehalten werden, aber haben Steuerberater hierfür Verständis oder sehen die eher den eigenen Profit?

Kurz gibt es Fazstregeln nach denen sich diese Gebühren ugefähr errechnen lassen, oder muss sich der Student mühseelig durch das Steuerberater Gerbührenverordnen quälen um schon vor dem Besuch einigermaßen über anstehende Kosten informiert zu sein?

In einer kleinen Diskusisionsrunde stand auch zur Debatte, ob das Sekretariat einer Steuerkanzlei eigentlich die Konkrete Frage nach den Kosten für einen ersten Termin beantworten könnte oder sich da möglichst höflich drum gedrückt wird, weil über Rechnungen etc. spricht man ja nicht gerne.

Würde mich über Interessante Beiträge und vieleicht „konkrete Erfahrungen“ freuen.

Danke

Hi !

Kurz gibt es Fazstregeln nach denen sich diese Gebühren
ugefähr errechnen lassen, oder muss sich der Student mühseelig
durch das Steuerberater Gerbührenverordnen quälen um schon vor
dem Besuch einigermaßen über anstehende Kosten informiert zu
sein?

Es gibt keine Faustregel, da die Steuerberater nun mal an die Gebührenverordnung gebunden sind.
Ohne Erstellung der Buchhaltung ergäbe sich bei der Erstellung eines Jahresabschlusses (EÜR) nach § 25 folgende Kosten

5/10 - 20/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B
Gegenstandswert ist der höhere Wert (Einnahmen oder Ausgaben)
mindestens € 125.000
in Tabelle B findet sich als volle Gebühr: € 339
da üblicherweise die Mittelgebühr, hier also 12/10 zu berechnen ist, ergäbe sich inkl. USt € 471,88

Für die Gewerbesteuer-Erklärung dürften nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 anfallen:

1/10 - 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A
Gegenstandswert ist der Gewerbeertrag
mindestens € 6.000
in Tabelle A findet sich als volle Gebühr bei € 40.000: € 902
Mittelgebühr 3/10 ergibt hier inkl. USt: € 313,89

Für die Umsatzsteuer-Erklärung dürften nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 anfallen:
1/10 - 8/10 nach Tabelle A
Gegenstandswert 10% des Umsatzes
mindestens € 6.000
in Tabelle A findet sich bei € 12.000 : € 526
dies ergäbe bei 4/10: € 336,64

Da neben diesen einzelnen Aufwendungen auch noch Telefon und Porto abgerechnet werden kann (§ 16), fallen noch je Auftrag (JA, GewSt, USt) € 20,00 + USt 9,60 = 69,60 an.

Bei Anwendung der Mittelgebühr werden daher € 1.192,01 anfallen.

Daraus könnte man sich also für diesen Fall die Faustformel herleiten, dass nur für Abschluss und betriebliche Steuererklärungen etwa 1% des Umsatzes für den Steuerberater abfallen.

ABER: es ist auch möglich diese Gebühren zu pauschalieren (§ 14). Der Pauschalbetrag muss allerdings angemessen sein. Für eine Angemessenheitsprüfung werden üblicherweise die Zeitgebühren (§ 13 zwischen € 19 - 46 je halbe Stunde) herangezogen.

Wieviel Arbeit für den Steuerberater tatsächlich anfällt, also ob er die Mittelgebür nimmt, ob er mehr/weniger ansetzen muss, kann hier natürlich nict beurteilt werden. Es sollte aber abgestimmt werden, mit welchem Buchhaltungsprogramm gearbeitet wird.

NEBENBEI:
Erstellung der BuFü § 33 (ohne Vorarbeit des Mandanten)
monatlich 2/10 - 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C
Gegenstandswert höhere Wert aus Jahreseinnahmen, Jahresausgaben
nach Tabelle C sind dies bei € 120.000: € 168
also Mittelgebühr 7/10: 136,41.

In einer kleinen Diskusisionsrunde stand auch zur Debatte, ob
das Sekretariat einer Steuerkanzlei eigentlich die Konkrete
Frage nach den Kosten für einen ersten Termin beantworten
könnte oder sich da möglichst höflich drum gedrückt wird, weil
über Rechnungen etc. spricht man ja nicht gerne.

gehe mal davon aus, dass das Sekretariat gar nicht weiß, wie die Gebühren zu Stande kommen. In allen Büros in denen ich gearbeitet habe, war dies so. Die Rechnung wird vom StB diktiert und niemand anderes kümmert sich darum.

BARUL76

hi,

ich kenne deine ambitionen nicht und nicht wie du „buchen“ willst. wenn du allerdings etwas kennung von der materie hast und es sich nicht unbedingt um eine kapitalgesellschaft handelt, kann es sogar möglich sein ohne steuerberater bei der erstellung von jahresabschluss und steuererklärung auszukommen. bedenke (oft trugschluß), ein steuerberater IST NICHT PFLICHT! der geschäftsinhaber selber kann natuerlich alles selber buchen, bilanz erstellen und formulare ausfüllen. wenn du allso kennung hast und dir für den ersten abschluss zeit nimmst und ggf. einen steuerberater findest, der mit dir auf fehlersuche geht (dann pauschalhon / stunde), dann könnte zwar der 1. abschluss zeit und wenig geld kosten, aber folgejahre wären dann nur fortentwicklungen…

?

mfg vom

showbee

p.s. i.d.R. verdienen die steuerberater am abschluss und nicht an der laufenden buchführung (papiere sortieren, kontieren, eingabe). die summe für alle buchführungen in EUR ist zwar nominell höher als die summe der JA kosten, aber die marge (EUR / Std Arbeitsaufwand des Büros) ist beim JA deutlich besser!

Hallo,

danke für die schnellen Antworten.

In unserer Diskusionsrunde war das auch Thema, dass die vermutlich wie Anwälte und er gleichen genau einen haben, der sich mit Abrechnugnen auskennt und der machht die und mehr oder weniger pi mal Daumen, ok bei den ganzen Spielräumen, aber gerade Sicherheit gibt das bei einem ersten Besuch nicht, aber naja Studenten sind ja experimentierfreudig, also werden wir das wohl einfach mal ausprobieren und dann kucken was die so am Telefon sagen oder weniger als nichts bringen kanns ja nicht.

Hoffe einfach mal dass die wenigen Buchführungskenntnisse eines Studneten (immerhin mit bestandenem FIBu und Internes Externes Rechnungswesen Schein) ausreichen um zumindest selbst zu buchen und selbst Umsatzsteuervoranmeldungen etc. abzugeben.

Vielen Dank nochmal

Hi !

Hoffe einfach mal dass die wenigen Buchführungskenntnisse
eines Studneten (immerhin mit bestandenem FIBu und Internes
Externes Rechnungswesen Schein) ausreichen um zumindest selbst
zu buchen und selbst Umsatzsteuervoranmeldungen etc.
abzugeben.

In diesen Fällen sehe ich nach dem, was ich bisher so erlebt habe mal voraus, dass die Gebühr die Mittelgebühr übersteigen wird. Hatte in der Vergangenheit einige private Lerngruppen mit BWL-Studenten geleitet. Die Kenntnisse, die da bereits für ein „sehr gut“ reichten, sind meist sehr dürftig und mit dem, was in der Praxis zusätzlich noch notwendig ist, nicht vergleichbar. Wenn sich also ausschließlich auf die vorhandenen Kenntnisse verlassen wird, ist man verlassen.
TIPP: gibt es im Bekanntenkreis niemanden, der zu Anfang noch ein wenig Schützenhilfe leisten kann? Nach meiner Erfahrung kommt man dann viel schneller in die gesamte Materie rein.

BARUL76

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Gegenstandswert ist der höhere Wert (Einnahmen oder Ausgaben)
mindestens € 125.000

Wurde der Mindestwert angehoben?

mfG
HGS

hi HGS,

bei einnahmen-überschuss-rechnung sollten es 12.500 EUR sein, sh. § 25 StBGebVO.

http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBGebVO.pdf

mfg vom

showbee