Steuern bei Betriebsaufgabe

Guten Abend Ihr Lieben,

es habe jemand eine kleine Heilpraktikerpraxis, die sich im eigenen Haus befinde und dummerweise gerade über 25 % der Wohnfläche einnehme und mithin ein eigenes Betriebsvermögen bilde.
Des weiteren mache der Betreiber dieser Praxis seit drei Jahren Verluste, nachdem er vorher acht Jahre beträchtliche Gewinne versteuert habe.

Sein Herz hänge nicht mehr an dieser Praxis und er erwäge sie aufzugeben.

Würde er, wenn er diese Praxis aufgäbe, dafür Steuern zu zahlen haben?

Er dankt Euch schon jetzt!

Gruß - Rolf

Servus Rolf,

um das „das kommt drauf an“ ein bissel einzugrenzen, wäre es noch gut zu wissen:

  • was geschieht mit den Räumen nach der Aufgabe (Veräußerung, Vermietung, Selbstnutzung)?
  • mit welchem Wert stehen sie in den Büchern?
  • was für einen Verkehrswert haben sie?
  • was ist sonst so an Betriebsvermögen da und was geschieht damit?

Wenn ichs richtig sehe, kann man von diesen Angaben aus schon ganz gut rechnen.

Schöne Grüße

MM