Gutschriftenverfahren?

Hallo Wissende,

Ein Arbeitnehmer betreibt nebenbei noch ein Gewerbe, indem er Artikel auf Provisionsbasis verkauft.

Mit dem Finanzamt ist eine umsatzsteuerfreie Rechnungsstellung vereinbart.

Zum Lohnsteuerjahresausgleich wird eine Gewinn/Verlust-Rechnung beigefügt und der Gewinn zum Jahreseinkommen dazugerechnet.

Beispielrechnung:

200 € Verkaufserlös - 50 € Provision = 150 € Gutschrift für Kunde

Die 50 € Provision werden also versteuert.

Jetzt gibt der Kunde an, dass der Rechnungssteller bzw. Gutschriftsteller im Gutschriftenverfahren abrechnet.

Wo ist der Unterschied und was heißt das steuerlich?

1000 Dank
s´engelmaennle

Umsatzsteuer Gutschriftenverfahren
Hi !

Jetzt gibt der Kunde an, dass der Rechnungssteller bzw.
Gutschriftsteller im Gutschriftenverfahren abrechnet.
Wo ist der Unterschied und was heißt das steuerlich?

Es macht weder ertragsteuerrechtlich noch umsatzsteuerrechtlic einen großen Unterschied.

Aber um es etwas einzugrenzen, es ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuergesetz.
Gutschrift bedeutet lediglich, dass nicht der Provisionsempfänger die Rechnung schreibt, sondern sein Vertragspartner.
Es ist nun lediglich so, dass der Provisionsempfänger dem Erteiler der Gutschrift seine Steuernummer mitzuteilen hat. Wäre kein Gutschriftenvergahren vereinbart, hätte der Provisionsempfänger die Rechnung schreiben müssen und in dieser auch seine Rechnung angeben müssen.
Lediglich in diesem kleinen Detail unterscheidet sich das Gutschriftenverfahren vom Regelverfahren.

BARUL76

hinweis
hi,

achte peinlichst darauf, dass kleinunternehmerregelung eingehalten wird, da gutschriften wie bereits gesagt die andere seite ausstellt, muss diese von deiner kleinunternehmerschaft gem. § 19 UStG unterrichtet werden. es darf auf den GS keine USt ausgewiesen werden!

mfg vom

showbee