Also nehmen wir an S. hat im Oktober 2003 eine berufsbegleitende Fortbildung begonnen und wohnte von Mitte Oktober bis Mitte Dezember 2003 in einem Wohnheim.
Das Studium dauert immer ein Semester bis ins Jahr 2007 (März). Also er hat 6 Monate Studium (Oktober bis März) und arbeitet in einem Betrieb von Mitte März bis Oktober. Im Zeitraum des Studiums wohnt er in der Woche in einem Wohnheim und fährt an den Wochenenden die 105 km nach Hause zu seinen Eltern.
Für die Steuer 2003 hat er auch die Verpflegungsmehraufwendungen anerkannt bekommen.
Nun sah es für das Jahr 2004 folgendermaßen aus:
er hat von Januar bis März 2004 und von Oktober bis Dezember 2004 im Wohnheim gewohnt und studiert.
Nun die Frage: Kann er auch diesen Zeitraum die Verpflegungsmehraufwendungen voll geltend machen? Wie lange muss der Zeitraum sein, der zwischen den Studienzeiten liegt, damit er nicht nur die ersten 3 Monate des Jahres ansetzen kann (und kann er diese überhaupt, wenn er ja schon in 2003 fast 3 MOnate angesetzt hat??) sondern auch die Monate Oktober bis Dezember 2004?
Und wie sieht es dann für die Jahre 2005 und 2006 aus, wenn der Rhythmus beibehalten wird?
Ich hoffe der Fall wurde verständlich beschrieben und hoffe auf Antworten!
Gruß Frauke