Hallo Leute,
folgender fiktiver Fall:
Herr Broker hat im April Aktien eines Unternehmens gekauft. Jetzt fragt er sich, wie lange ist die Frist für die Spekulationssteuer? 6 Monate, 12 Monate ?
Und wie hoch würde diese Ausfallen, wenn er unter dem Limit für die Spekulationssteuer verkaufen würde ? Wie und wo muss er diese angeben ?
Grüße Erich
Hi!
Herr Broker hat im April Aktien eines Unternehmens gekauft.
Jetzt fragt er sich, wie lange ist die Frist für die
Spekulationssteuer? 6 Monate, 12 Monate ?
Für Aktien 12 Monate, für Grundstücke 10 Jahre.
Und wie hoch würde diese Ausfallen, wenn er unter dem Limit
für die Spekulationssteuer verkaufen würde?
es bleibt ein Betrag befreit wenn er € 1.000 nicht übersteigt. bereits bei einem Betrag in Höhe von € 1.000,01 wird der gesamte Betrag steuerpflichtig und wird mit dem privaten Steuersatz versteuert.
Wie und wo muss er diese angeben ?
Anlage SO Seite 2 ab Zeile 42 (für 2004)
BARUL76
Hi Barul,
vielen Dank für den Tip. Da der Gewinn nicht höher 1000 Euro sein wird (ausser die Aktie steigt um 1000%), kann Herr Broker ohne Probleme die Aktie bei Höchststand verkaufen.
Grüße Erich
Hallo,
ist die Grenze nicht 512 € oder habe ich schon wieder was verpasst ?
fragt sich
Peter
hi,
ja, aber da wohl das halbeinkünfteverfahren gilt (was zu prüfen wäre), sind 1024 EUR „spekugewinne“ gefahrlos = steuerlos.
mfg vom
showbee
p.s. so interpretiere ich mal die antwort…
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halbeinkünfteverfahren
Wenn ich das aber richtig verstehe
–> http://www.tinto.de/geld/spekulationssteuer.htm
so bedeutet dies nicht, dass man doppelt so hohe Spekulationsgewinne steuerfrei einstreichen kann, sondern dass man diese nur mit der Hälfte seines persönlichen Steuersatzes versteuern muss. Allerdings den kompletten Betrag, wenn er über 511 Euro in einem Kalenderjahr liegt.
hi,
nein, das ist falsch… aber imho hast du dennoch einen fehler in meiner ausführung entdeckt.
angeben muss man speku.gewinne ab 512 EUR, versteuert werden nur 50% (256 EUR), aber nur soweit sie die freigrenze 512 EUR übersteigen.
insoweit kommt man also bei nur inländischen spekulationen zu einer diskrepanz zwischen angabepflicht und versteuerung. aber diese ist hinzunehmen, da es ja auch speku. gibt, die nicht dem HEV unterliegen.
bsp. 1
aktien-speku 800 EUR (HEV)
–> angabe in steuerklärung da 800 > 512
–> aber keine steuer, da 400 angabe w.o. da 800 > 512
—> aber nun steuer, da steuerpflichtige einkünfte insgesamt (600 EUR > 512),
also steuer = 600 x persönlicher steuersatz!
mfg vom
showbee
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Danke!
Super, vielen Dank für die Erklärung! Der Einfallsreichtum des Gesetzgebers ist schon bewundernswert, darauf wäre ich nie gekommen. Aber so kann ich dann ja doch noch ein paar Fondsanteile verkaufen.