Liebe Experten,
wenn ein AG einmalig eine freiwillige Sonderzahlung an seine Arbeitnehmer leistet, sind diese dann steuer -und sozialversicherungsfrei?
Zum Beispiel eine Einmalzahlung von 500,00 sowie eine Zahlung für Arbeiten an Sonntagen (diese Sonntage wurden ausnahmsweise gearbeitet und der AG hat einen sehr hohen Std.-Lohn für diese Sonntage festgelegt)
Vielen dank für Ihre Hilfe!
Anna
Antwort zur Steuer; SV weiß ich nicht
Hi !
Zum Beispiel eine Einmalzahlung von 500,00
Hierfür ist weder eine Steuerbefreiung noch eine Befreiung von der SV-Beiträgen vorgesehen.
sowie eine Zahlung
für Arbeiten an Sonntagen (diese Sonntage wurden ausnahmsweise
gearbeitet und der AG hat einen sehr hohen Std.-Lohn für diese
Sonntage festgelegt)
wie es in diesem Fall mit SV aussieht, weiß ich nicht. Steuerlich ist es so, dass nach dem § 3b Abs. 1 Nr. 2 EStG für Sonntagszuschläge steuerfrei sind, die 50% des Grundlohns ausmachen. Max. € 50,00 je Stunde.
Beispiel 1:
Üblicher Verdienst: € 10/h
Sonntagszuschlag: € 8/h
Es bleiben € 5 steuerfrei und € 13 (die normalen 10 und vom zuschlag noch 3) werden versteuert.
Beispiel 2:
Üblicher Verdienst: € 120
Sonntagszuschlag: € 55
Im ersten Prüfungsschritt würde man sagen, dass € 60 steuerfrei sein könnten, da dies ja 50% sind. Da aber die zweite Bedingung lautet, dass max. € 50/h steuerfrei sind, lautet das Ergebnis wie folgt:
€ 50 steuerfrei und € 125 (120 Grundgehalt und € 5 vom Zuschlag) steuerpflichtig.
BARUL76