KFZ-Steuer = Betriebsausgabe?

Hallo,

ein Bekannter erzälte mir, dass er als Unternehmer die KFZ-Steuer sowie die Verkehrsrechtschutzversicherung für seinen Firmenwagen als Aufwand in seine G+V übernehmen kann.

Ist sowas möglich? Kann ein Unternehmer wirklich eine gezahlte Steuer sowie eine Rechtschutzversicherung als Betriebsausgabe ansetzen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Hi !

Ja diese Kosten können sowohl von einem Unternehmer, als auch von einem „Privatmann“ geltend gemacht werden. (Grundsatz)

AUSNAHME: Für die meisten „Privatmänner“ (Arbeitnehmer) sind diese Kosten bereits durch die km-Pauschale abgegolten. Fährt aber jemand mehr als 40.000 km im Jahr, so ist die km-Pauschale nicht mehr anzusetzen. In diesen Fällen sind die Kosten im Einzelnen nachzuweisen. Und dann ist auch die Steuer anzusetzen.

Bei einer Rechtschutz kommt es ganz entschieden darauf an, welche Risiken abgedeckt werden. Nehmen wir in obigem Beispiel (über 40.000km) mal an, es ist eine Verkehrsrechtschutz abgeschlossen. Diese dürfte dann bei den Kfz-Kosten ebenfalls angesetzt werden.
Hat ein Arbeitnehmer eine Berufsrechtschutz, so ist diese ebenfalls als Werbungskosten anzusetzen.

Wie man sieht, gibt es keine Benachteiligung von Nicht-Unternehmern.

BARUL76