Einkommensteuer

Hallo !!!

Meine Frage wäre, ob man die bezahlte Einkommensteuer an das Finanzamt als Betriebsausgaben geltend machen kann, oder ob dies als eine Privatentnahme zu behandeln ist??

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG
Ingrid

Servus Ingrid,

das Steuern selbst steuermindernd wirken, gibts bei Ertragsteuern bloß selten.

Die ESt gehört nicht dazu, sie ist weder Betriebsausgabe noch Sonderausgabe.

Körperschaftsteueraufwand mindert den KStlichen Ertrag auch nicht.

Bezahlte GewSt ist Betriebsausgabe (bei Überschussrechnung), beim Bilanzieren mindert sie den Ertrag. Außerdem wird sie bei Einzelunternehmen auf die ESt angerechnet. Bezahlte Kirchensteuer ist Sonderausgabe bei der ESt.

Verbrauchsteuern werden generell behandelt wie der Aufwand/die Ausgaben, zu denen sie gehören. Kfz-Steuer dito.

Historische Exoten wie Schankerlaubnissteuer sind Betriebsausgaben.

USt ist neutral beim Bilanzierer, Einnahme/Ausgabe beim Überschussrechner (= in the long run auch neutral).

Bevor wir jetzt zur Vergnügungssteuer übergehen, ist für heute Heu herunten…

Schöne Grüße

MM