Nachweise für doppelte Haushaltsführung

Hallo Zusammen!

Welche Belege muss man eigentlich vorlegen, wenn man eine Dopplete Haushaltsführung in der Einkommenssteuer angeben will?
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Hauptwohnsitz bei den Eltern liegt, wo man ja normalerweise keine Miete zahlt?

Wie sieht es bei Fahrtkosten für Familienheimfahrten aus? Braucht man dafür entsprechende Belege, oder ist es richtig dass es sich dabei um eine Art Pauschale handelt, für die es keiner Belege bedarf?

Vielen Dank im Voraus.
Christian

Hallo Christian,

wie der Name schon sagt, bedeutet doppelte (!) Haushaltsführung, dass man zwei (!) Haushalte hat.

Gruß

Peter

Wie sieht es aus, wenn aber bei den Eltern auch Kosten anfallen (Haushaltsgeld und sonstige Beträge)? Nachweisproblem?

Gruß
Marc

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doppelte Haushaltsführung ab 2004
Hi,

Wie sieht es aus, wenn aber bei den Eltern auch Kosten
anfallen (Haushaltsgeld und sonstige Beträge)?
Nachweisproblem?

das hilft nicht. Es ist ein vollständiger eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt notwendig, zusätzlich zu der Wohnung am Arbeitsort.

Ab 2004 wird für Alleinstehende ohne eigenen Hausstand keine doppelte Haushaltsführung mehr anerkannt (BMF Schreiben vom 30.6.2004, BStBl 2004 I 582).

Viele Grüße
C.