Hallo Experten
Jemand hat sich angeboten für seinen Arbeitgeber nebenberuflich Bedienungsanleitungen zu übersetzen. Der Arbeitgeber möchte dann eine entsprechende Rechnung erhalten die er begleichen wird. Der Übersetzer (Mitarbeiter der Firma) hat eine bestimmte Vorstellung (2000€) wieviel er „netto“ (was am Ende überbleibt) haben möchte. Wieviel müsste er noch für die Abgaben beim Finanzamt einrechnen? Werden die Abgaben erst bei der nächsten Steuererklärung fällig?
Der Arbeitgeber befindet sich in der Schweiz (wenn es wichtig sein sollte).
Gruß
Rafael
Steuern Schweiz
Hallo,
Der Arbeitgeber befindet sich in der Schweiz (wenn es wichtig
sein sollte).
und du wohnst auch in der Schweiz??
Hier im Forum sind überwiegend Leute aus Deutschland unterwegs…
Die Höhe der Steuer kann ich dir nicht sagen.
Vielleicht hilft dir aber folgender Linktipp
http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#Schweiz
Außerdem klingt folgendes Buchangebot nicht schlecht.
http://www.beobachter.ch/shop_info.asp?session=&cate…
Viele Grüße
C.
Hallo C.
Nein, der Mitarbeiter der Übersetzen soll wohnt und arbeitet in Deutschland und ist Deutscher.
Tschuldigung wenn das etwas unklar war.
Gruß
Rafael
Hi,
Besorg dir ein PC Programm um die Einkommensteuerdaten des Arbeitnehmers einzugeben. Dann gibst du zusätzlich 2000 als Gewinn aus Gewerbebetrieb ein. Die Differenz ist etwa die Steuer.
An sich sind Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten, da das Finanzamt aber nichts weiss, wird die Steuer erst bei der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt.
Alle Abrechnungspapiere dürfen das Wort Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, da der Arbeitnehmer Kleinunternehmer ist.
Warum gibt der Arbeitgeber nicht einfach entsprechend mehr Lohn? Das gibt keinen Ärger und ist einfacher abzurechnen.
Viele Grüße
C.