Hallo, ich habe gehört dass man Gärtneraufwendungen für z.B. das Fällen von Bäumen in einer Höhe von bis zu 600,- steuerlich geltend machen kann, sofern man dies nicht nur per Rechnung sondern auch per Banküberweisung nachweisen kann. Ist dies so korrekt und wenn ja, unter welcher Rubrik kann/sollte man dies einreichen(außergewöhnliche Belastungen)? Gibt es entsprechende Urteile und/oder sind Quellen bekannt, die einer Einkommensteuererklärung als Grundlage zurate gezogen werden können.
Vorab vielen Dank und Gruß
MiB
Hallo,
dazu gibt es ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_462/…
Den Gesetzestext findest du hier:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p35a.html
und einzutragen ist das in Zeile 45 des Mantelbogens:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C5750569_L20…
Gruß
Peter
Hallo Peter,
sorry… bin spät dran…
Ich wollte mich nur bedanken.
Das sieht sehr hilfreich aus.
LG MiB
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