Hallo,
kurze Frage wg. freiberufliche Tätigkeit contra Gewerbe:
Nehmen wir an, dass ein Selbständiger, der bislang reiner Freiberufler ist (kein Gewerbe), auf seiner Website einen sogenannten Promotion-Link zu einem Anbieter wie Amazon.de herstellt.
Über diesen Link gelangen Besucher der Website des Freiberuflers auf die Website von Amazon.de und können dort einkaufen.
Amazon zahlt dem Freiberufler im Gegenzug dafür von jedem durch die Besucher in dieser Web-Sitzung dort getätigten Einkauf einen kleinen Teil (z.B. 3% des Nettoverkaufspreises).
Wäre dies dann mit der freiberuflichen Tätigkeit vereinbar oder wäre dies ein Gewerbe, das womöglich auch noch die freiberufliche Tätigkeit infiziert?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank
Hallo,
ich meine das die „Affinitiy“ oder Banner-Anzeigen-Erlöse nur gegen Gewerbeschein ausgezahlt werden.
ich weiss aber nicht was das für Freiberufler gilt.
Anmeldung + Auszahlung ist lt. Amazon kein Problem.
Wichtig ist eher, wie würde das geschilderte Geschäft seitens der Finanzbehörden eingestuft?
Denn es wäre ja extrem schade, wegen der erwartungsweise geringen Umsätze womöglich die freiberufliche Tätigkeit mit einem Gewerbe zu infizieren…
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank,
für den Fall, dass die Sache reichsdeutschem USt-Recht unterliegt und das -.at an Deiner Adresse bloß eine hommage an Maria Theresia ist:
In der Tat kann die Geschichte abfärben. Es gibt einen in den 1990er Jahren berühmt gewordenen Fall einer Arztpraxis, die gewerbesteuerpflichtig wurde, weil im Vorraum ein Getränkedosenautomat stand und die Bareinnahmen in die Kasse der Praxis gelegt wurden.
Nachweise & Theorie dazu hier & jetzt nicht wegen wenig Zeit und müde. Bloß erstmal die Bestätigung, dass die Kiste böse abfärben kann und wegen der HP ja auch formal gar nicht von der freiberuflichen Tätigkeit trennbar ist.
Andererseits Empfehlung, das tatsächliche Risiko auch quantitativ zu berechnen, wegen Anrechnung der GewSt auf die ESt bei Einzelunternehmern.
Schöne Grüße
MM