Sehr geehrte User dieser Community,
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Nehmen wir an jemand betreibt einen Handel über das Internet (ebay) und muss somit Ware mit der dt. Post versenden.
Muss der gesammte Rechnungsbetrag mit 16 Prozent MwSt. ausgewiesen sein, obwohl die Portokosten (Briefmarken der dt. Post) mehrwertsteuerbefreit sind??? (auf der Rechnung sind die Versandkosten extra ausgewiesen).
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Die Umsatzsteuer, die monatlich bezahlt werden muss (Umsatzsteuervoranmeldung) --> kann ich sie als Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung mit einbeziehen?!
Falls ja, muss ich, falls ich Geld von der Umsatzsteuervoranmeldung erstattet bekomme diese bei der Einkommensteuererklärung als Gewinn hinzurechnen?
Danke im Voraus für Eure/Ihre Hilfe!!!
mfg, Dennis
Hallo Dennis,
- Nehmen wir an jemand betreibt einen Handel über das
Internet (ebay) und muss somit Ware mit der dt. Post
versenden.
Muss der gesammte Rechnungsbetrag mit 16 Prozent MwSt.
ausgewiesen sein, obwohl die Portokosten (Briefmarken der dt.
Post) mehrwertsteuerbefreit sind??? (auf der Rechnung sind die
Versandkosten extra ausgewiesen).
Da gibt es einen berühmt/berüchtigten Ausspruch im Umsatzsteuerrecht der lautet: „Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung“ Das bedeutet, dass das Porto/Versandkosten (=Nebenleistung) der gleichen Besteuerung unterfällt wie die Warenversendung (=Hauptleistung). Also wenn Warenversendung mit 16% USt dann auch die Portokosten.
Bsp.Rechnung:
Warenwert 100,00 €
Porto/Versand 5,00 €
Zwischensumme 105,00 €
16% USt 16,80 €
Gesamt 121,80 €
(Das machen sogar große Firmen falsch, was mich persönlich immer wahnsinnig ärgert)
- Die Umsatzsteuer, die monatlich bezahlt werden muss
(Umsatzsteuervoranmeldung) --> kann ich sie als Ausgaben
bei der Einkommensteuererklärung mit einbeziehen?!
Falls ja, muss ich, falls ich Geld von der
Umsatzsteuervoranmeldung erstattet bekomme diese bei der
Einkommensteuererklärung als Gewinn hinzurechnen?
Kommt darauf an:
1.) Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Die erhaltene Umsatzsteuer stellen Einnahmen dar.
Die gezahlte Vorsteuer stellen Ausgaben dar.
Die gezahlten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (evtl. Nachzahlungen Vorjahre) stellen Ausgaben dar.
Die erhaltene Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Guthaben bzw. Erstattungen Vorjahre) stellen Einnahmen dar.
2.) Gewinnermittlung nach § 4 (1) oder § 5 (1) EStG (Bilanzierung)
Weder die Umsatzsteuer noch die Vorsteuer tauchen als Einnahmen oder Ausgaben auf. Das gilt auch für USt-Vorauszahlungen, -Nachzahlungen und -Erstattungen für Vorjahre.
Danke im Voraus für Eure/Ihre Hilfe!!!
Bitte gerne
Grüßle Soni