wenn jemand einen Privat-PKW gewerblich nutzt und über die gef. Kilometer abrechnet (0,30 Euro/km) und nicht die 1%-Regelung nutzt, muss auch der seine Tankquittungen aufbewahren oder reichen die anderen Angaben im Fahrtenbuch aus?
Wenn das so ist, solltest du die Tankquittungen behalten um die Mwst. wieder zu bekommen etc.
Frag mal deinen Steuerberater, ich bin nur Fachberater für Finanzdienstleistungen, könnte dir Antwort geben darf es aber leider nicht (Steuerberatend tätig sein).
Lieben Gruß
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eine aufstellung der betrieblichen km bzw. noch besser das fahrtenbuch reichen aus - aber: sollten ungewöhnlich viele km gefahren worden sein, ist es nie verkehrt die fahrleistung durch entsprechende nachweise zu dokumentieren (tankbelege, rg. aus der werkstatt mit km-ständen, etc)
nebenbei: sollten mit einer alten „möhre“ extrem viele km gefahren werden könnte das u.u. zu einer unsachgemäßen besteuerung führen, da der ermittelte aufwand nicht den tatsächlichen kosten entspricht - kommt aber sehr selten vor - demgegenüber sollte man sich an den 0,30 euros nicht so festbeissen, sondern kann auch seinen individuell vorliegenden kostensatz pro km abrechnen - ist etwas rechnerei, kann aber u.u. zu bis zu 3-4 fachem km-satz führen…
gruß vom inder
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eine aufstellung der betrieblichen km bzw. noch besser das
fahrtenbuch reichen aus - aber: sollten ungewöhnlich viele km
gefahren worden sein, ist es nie verkehrt die fahrleistung
durch entsprechende nachweise zu dokumentieren (tankbelege,
rg. aus der werkstatt mit km-ständen, etc)
gruß vom inder
Guten Morgen inder,
die Aufstellung ohne Fahrtenbuch würde reichen? Kenn ich so gar nicht.
Nebenbei ist meine „alte Diesel-Möhre“ noch so gut in Schuß, dass ich mit den 30 cent/km ganz gut wegkomme…
wenn dein alter wagen noch gut laeuft, gehe ich davon aus, das er aelter als 5 jahre ist (dann keine abschreibung mehr möglich), auch werden kaum reparaturkosten anfallen (nur laufende wartung). wenn man nun VIEL fährt, kommt bei ansatz der 30ct etwas „unzutreffendes“ bei raus.
bsp:
20.000km p.a. = 6.000 EUR aufwand mit pauschale für betriebliche fahrten
wenn man nun ein fahrtenbuch führen würde:
22.000km (10% privat) x 8,50 EUR / 100km Diesel = 1.870 EUR
versicherung & steuer = 1.200 EUR
reparaturen und teile = 1.000 EUR
summe 4.070 EUR
entfallen auf betrieblichen anteil „nur“ 3.700 EUR
im verhältnis zu der pauschale ist das unverhältnismäßig, weil nur 62%!
insoweit ist es besser ein fahrtenbuch zu führen, du kannst ja dann immernoch erstmal die 30ct ansetzen, im fall des nachfragens koennte aber der echte km-satz nachgewiesen werden und es müsste nichts (zu deinen lasten) geschätzt werden.
insoweit gebietet es sich auch die belege aufzuheben.
nebenbei: in obiger berechnung ist die umsatzsteuer außer betrachtung geblieben, der vorsteuerabzug kann bei hohem betrieblichen anteil auch noch ordentlich sein, ist aber nur bei der fahrtenbuchmethode möglich!