Ich bekomme bald einen Firmenwagen und hääte hierzu eine Frage.
Die Entfernung zwischen Wohnnung und Arbeitsplatz muß ich als
geldwerten Vorteil verteuern (0.3% vom Bruttoanschaffungswert je
Entfernungskilometer) d.h. je näher ich am Arbeitsplatz wohne je weniger muß ich versteuern.
Frage 1:
Mich würde nun interssieren ob es reicht wenn ich mir einen Nebenwohnsitz in der Nähe der Arbeitsstelle anmelde oder ob die Entfernung grundsätzlich vom Hauptwohnsitz genommen wird d.h. muß ich meinen Hauptwohnsitz verlegen.
Frage 2:
Die Entfernungskilometer muß ich für die Berechnung des geldwerten Vorteils in der Firma angeben.
Bei der Steuererklärung gebe ich die Entfernungskilometer ebenfalls bei der Berechnung der Werbungskosten an.
Wann und Wem könnte es auffallen, daß die Entfernungskilometer
für den geldwerten Vorteil z.B. nur die Hälfte der tatsächlichen Kilometer beträgt, die man in der Steuererklrung angibt.
Frage 1:
Mich würde nun interssieren ob es reicht wenn ich mir einen
Nebenwohnsitz in der Nähe der Arbeitsstelle anmelde oder ob
die Entfernung grundsätzlich vom Hauptwohnsitz genommen wird
d.h. muß ich meinen Hauptwohnsitz verlegen.
Entscheidend ist, der Wohnort von dem Du tatsächlich zur Arbeit fährst, ob nun Haupt- oder Nebenwohnsitz genannt ist egal.
Fährst Du von einem 2. Wohnsitz zur Arbeit und am WE zum 1. Wohnsitz nach hause (Doppelte Haushaltsführung), kommt beim geldwerten Vorteil auch noch ein pauschaler Betrag für diese Heimfahrten dazu.
Im übrigen ist ein Wohnsitz gemäß AO unabhängig vom Melderecht.
Frage 2:
Die Entfernungskilometer muß ich für die Berechnung des
geldwerten Vorteils in der Firma angeben.
Bei der Steuererklärung gebe ich die Entfernungskilometer
ebenfalls bei der Berechnung der Werbungskosten an.
Wann und Wem könnte es auffallen, daß die Entfernungskilometer
für den geldwerten Vorteil z.B. nur die Hälfte der
tatsächlichen Kilometer beträgt, die man in der Steuererklrung
angibt.
In unserem Land ist es so, daß die Arbeitgeber alle vom Finanzamt hinsichtlich der Lohnsteuerabführung geprüft werden.
Das geschieht max. alle 4 Jahre für die zurückliegenden ungeprüften Jahre. Dabei werden für alle „interessanten“ Arbeitnehmer, die z.B. PKW´s gestellt bekommen, sogenannte Kontrollmitteilungen geschrieben und an die, für die Einkommensteuer zuständigen, Finanzämter der AN gegeben.
Dort werden diese dann mit den Angaben in der ESt-E des AN verglichen.
Das Finanzamt wird dann Deine Steuerfestsetzungen nachträglich ändern und ein Steuerstrafverfahren gegen Dich einleiten.
Frage 1:
Mich würde nun interssieren ob es reicht wenn ich mir einen
Nebenwohnsitz in der Nähe der Arbeitsstelle anmelde oder ob
die Entfernung grundsätzlich vom Hauptwohnsitz genommen wird
d.h. muß ich meinen Hauptwohnsitz verlegen.
Entscheidend ist, der Wohnort von dem Du tatsächlich zur
Arbeit fährst, ob nun Haupt- oder Nebenwohnsitz genannt ist
egal.
Fährst Du von einem 2. Wohnsitz zur Arbeit und am WE zum 1.
Wohnsitz nach hause (Doppelte Haushaltsführung), kommt beim
geldwerten Vorteil auch noch ein pauschaler Betrag für diese
Heimfahrten dazu.
Im übrigen ist ein Wohnsitz gemäß AO unabhängig vom
Melderecht.
Frage 2:
Die Entfernungskilometer muß ich für die Berechnung des
geldwerten Vorteils in der Firma angeben.
Bei der Steuererklärung gebe ich die Entfernungskilometer
ebenfalls bei der Berechnung der Werbungskosten an.
Wann und Wem könnte es auffallen, daß die Entfernungskilometer
für den geldwerten Vorteil z.B. nur die Hälfte der
tatsächlichen Kilometer beträgt, die man in der Steuererklrung
angibt.
In unserem Land ist es so, daß die Arbeitgeber alle vom
Finanzamt hinsichtlich der Lohnsteuerabführung geprüft werden.
Das geschieht max. alle 4 Jahre für die zurückliegenden
ungeprüften Jahre. Dabei werden für alle „interessanten“
Arbeitnehmer, die z.B. PKW´s gestellt bekommen, sogenannte
Hallo Undine!
Und zwar hieß es da von einem leitenden Angestellten einer
Personalabteilung, man müßte pauschal 1% des Anschaffungspreises
des Firmenwagens - den man auch privat nutzen kann - im Monat
versteuern.
D.h. bei DM 50.000 kommen zum Bruttogehalt steuerlich DM 500
dazu UND er sagte, auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge
würden von den DM 500 noch abgezogen!
Gibt es hier 2 Regelungen?
Gruß
Heinz
Kontrollmitteilungen geschrieben und an die, für die
Einkommensteuer zuständigen, Finanzämter der AN gegeben.
Dort werden diese dann mit den Angaben in der ESt-E des AN
verglichen.
Das Finanzamt wird dann Deine Steuerfestsetzungen nachträglich
ändern und ein Steuerstrafverfahren gegen Dich einleiten.
Die 1%-Regelung berücksichtigt lediglich, daß Sie einen Firmenwagen auch zur Privatnutzung haben; dadurch verringert sich natürlich auch Ihr Nettogehalt. Andere Arbeitnehmer müssen sich selbst ein Auto kaufen oder finanzieren und haben dementsprechend ja auch weniger Netto. Die von Undine erwähnte Regelung betrifft lediglich die Absetzbarkeit der Fahrten von und zum Arbeitsplatz und greift zusätzlich ! Anders als Arbeitnehmer ohne Firmenwagen zahlen Sie ja weder Steuer, Versicherung, Reparaturen usw. Das muß ja bei der Berechnung der Werbungskosten auch berücksichtigt werden. Es soll damit vermieden werden daß Arbeitnehmer, die Ihr Fahrzeug vom Netto finanzieren müssen schlechter dastehen als diejenigen die eines gestellt bekommen.
Und zwar hieß es da von einem leitenden Angestellten einer
Personalabteilung, man müßte pauschal 1% des
Anschaffungspreises
des Firmenwagens - den man auch privat nutzen kann - im Monat
versteuern.
D.h. bei DM 50.000 kommen zum Bruttogehalt steuerlich DM 500
dazu UND er sagte, auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge
würden von den DM 500 noch abgezogen!
Fast Korrekt! Diese Pauschale wird nicht vom Anschaffungspreis, sondern vom inländischen Listenpreis am Tag der Erstzulassung berechnet. Sie deckt, wie Dietmar unten sagt, nur die peivate Nutzung des PKW ab.
Gibt es hier 2 Regelungen?
Ja, klar )
Eine für Unternehmer und eine für Arbeitnehmer, aber das war glaube ich nich Deine Frage.
Beim AN, der den PKW auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, werden noch zusätzlich 0,03% der BMG pro Entfernungskilometer und Monat angesetzt.
Hinzu kommen bei Doppelter Haushaltsführung noch 0,002% der BMG pro Entfernungskilometer und Monat für die Familienheimfahrten.
Ich hoffe, nun alle Klarheiten beseitigt zu haben )