50% private Nutzung und Abschreibung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die, die es genauer wissen als ich:

1.) Herr X kauft sich einen Büro-PC für 800 EUR netto.
Er ist gegenüber sich und dem FA ehrlich genug um festzustellen, dass er den PC zu fast 50% privat nutzt. Ansonsten für sein Gewerbe.
Wie wird nun gerechnet, bzw. abgeschrieben?
a) 800 EUR / 2 = 400 EUR ==> unter 410 EUR ==> keine Abschreibung; Ausgabe in diesem Jahr
oder
b) 800 EUR über 3 Jahre abschreiben für’s Gerwerbe sind das dann 800 EUR / 3 / 2= 133,33 EUR/Jahr (grob gerechnet; mir ist klar, dass monatsgenau abgeschrieben werden muss.)

Ist a) oder b) richtig? oder egal?
*hmmm*: egal ist eigentlich nix in unseren Steuergesetzen. :wink:

2.) Gilt das dann auch analog für 50% privat + 50% Werbungskosten für Beruf?

3.) Gibt es zu der Entscheidung für den Weg a) bzw. b) eine gesetzliche Grundlage zum Nachlesen?

Schönes Wochenende für Alle,
Gruß JoKu

Schema bei Privatnutzung
Hi !

wie bei allen anderen Formen der „Entnahme betrieblicher Gegenstände für Zwecke außerhalb des Unternehmens“ (also z.B. Auto und Telefon) gilt auch in diesem Fall:

Es ist erst einmal alles als betrieblich anzusehen und anschließend durch Hinzurechnungen auf der Einnahmenseite zu korrigieren. Dies erleichtert im Übrigen auch die Abstimmung der USt.

Bsp. Der angesprochene PC für € 800,00 (netto) soll (der Einfachheit halber) über 4 Jahre abgeschrieben werden.

  1. Im Zeitpunkt der Anschaffung ist er mit den vollen € 800,00 zu aktivieren.
  2. Am Jahresende ist die AfA (Aufwand) in Höhe von € 200,00 zu buchen.
  3. Wegen der Privatnutzung 50% ist der Aufwand um € 100,00 zu korrigieren, was mit einer (Einnahme-) Buchung getan wird. Damit wirkt sich im Ergebnis nur ein Aufwand von € 100,00 gewinnmindernd aus.
  4. Umsatzsteuer fällt auf die € 100,00 (Einnahme) natürlich auch noch an. Diese ist also in Höhe von € 16,00 auch zu korrigieren.

Über die Nutzungsdauer des PC werden dann im Ergebnis nur die Hälfte als AfA angesetzt und auch nur die halbe Vorsteuer berücksichtigt.

BARUL76

Hi Barul,

danke für die ausführliche Antwort.

Vereinfacht könnte sich ein kleiner Angestellter oder ein Mensch mit Kleingewerbe dann doch wohl folgendes sagen:

  • Wenn mein PC netto über 410 EUR kostet, muss er abgeschrieben werden.
    Auch wenn er zur Hälfte privat genutzt wird.

  • Ich verteile dazu die Hälfte der Anschaffungskosten monatsgenau auf die (im Beispiel) 4 Jahre.

  • Der Mensch mit dem nicht-Kleinunternehmer-Gewerbe setzt dann noch die halbe MwSt als Vorsteuer an.

Das ist dann zwar nicht ‚richtige‘ ausführliche Buchhaltung, aber betragsmäßig korrekt.

Reicht das so, oder muss wirklich jedes Jahr eine private Entnahme in den Unterlagen eines Kleingewerblers oder eines Menschen, der Werbungskosten absetzt festgehalten werden?
Unser FA hat diese Vorgehensweise zumindest in früheren jahren akzeptiert.

Gruß JoKu

Hallo,

Barul hat das super erklärt.

Das ist dann zwar nicht ‚richtige‘ ausführliche Buchhaltung,
aber betragsmäßig korrekt.

Reicht das so, oder muss wirklich jedes Jahr eine private
Entnahme in den Unterlagen eines Kleingewerblers oder eines
Menschen, der Werbungskosten absetzt festgehalten werden?
Unser FA hat diese Vorgehensweise zumindest in früheren jahren
akzeptiert.

Nee, was gerade noch so durchgewunken wird, ist nicht korrekt. Wenn du dir die Mühe machst, es in deiner Homepage aufzuschreiben, dann bitte „nur“ Baruls Methode.
Es immer nach einer Methode richtig zu machen, erleichtert die Erstellung von Buchführungen erheblich. Bei jeder Abweichung muss man alle Folgeänderungen überdenken. Deshalb lernen Profis, wie „man“ es bucht, egal ob es sich um Winzigbeträge oder Normalbeträge handelt.

Viele Grüße
C.

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Hallo

Barul hat das super erklärt.

ja, hat er. :smile:

Es immer nach einer Methode richtig zu machen, erleichtert die
Erstellung von Buchführungen erheblich. Bei jeder Abweichung
muss man alle Folgeänderungen überdenken. Deshalb lernen
Profis, wie „man“ es bucht, egal ob es sich um Winzigbeträge
oder Normalbeträge handelt.

Da hast Du ja sicherlich recht.
Aber was macht ein Angstellter, der seinen ‚überwiegend beruflich genutzten PC‘ absetzen will?
Erst mal das Ding zu voll absetzen und dann für den privaten Anteil eine private Entnahme buchen?
Never, weil es für ihn zu unpraktisch ist - und weil er ja auch gar keine Buchhaltung macht, oder es zumindest nicht wahrnimmt, dass er im privaten Bereich so etwas im Grunde tut.

Viele Grüße
JoKu

Privatnutzung bei Arbeitnehmern
Hi !

Und auch hier erfolgt die Behandlung nach oben genanntem Schema. man kann es durchaus mit den Regelungen zur EÜR vergleichen:

Bei Anschaffung erst mal die AK (hier also inkl. USt) auf einer Karteikarte notieren (Bsp.: 800+128 USt)
Am Jahresende die zeitanteilige AfA ermitteln (12 Monate = 232).
Davon ab Privatnutzung 50% = 116
Abzugsfähige Kosten 116

In Excel siehts bei mir üblicherweise so aus:

Anschaffungskosten am 02.01.2004 928
Nutzungsdauer in Jahren 4
AfA nach § 7 Abs. 1 EStG 232
davon ab Privatnutzung 50% <u>116</u>
verbleiben Abzugsfähig 116

Da lassen sich dann auch wunderbar die Formeln hinterlegen und man kann ein wenig mit den Stellschrauben (Nutzungsdauer, Anteil Privatnutzung) rumspielen.

BARUL76

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Hi auch!

Erst mal wieder einen Stern und Danke für Deine Antwort

In Excel siehts bei mir üblicherweise so aus: …

So hate ich es bis auch gestern umgesetzt. - Auch wenn das nach Ansicht von Cirwalda etwas sehr einfach ist (siehe Dialog bisher).

Da lassen sich dann auch wunderbar die Formeln hinterlegen und
man kann ein wenig mit den Stellschrauben (Nutzungsdauer,
Anteil Privatnutzung) rumspielen.

Ja, funktioniert prima. :smile:
Ich liebe Excel und alle seine Möglichkeiten. :_-))
Und wenn man erst mal mit dem „dahinter liegenden“ Visual Basic anfängt, tut sich noch eine ganz neue Welt auf.
(*denk*: Erinnert mich ein Bisschen an den Wandschrank in Narnia http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3800020440/kuhnpc )

Gruß JoKu