Hallo liebe Steuerkundinge,
nehmen wir mal an Frau A, verheiratet, Hausfrau und Studierende, ohne eigenes Einkommen will eine zeitlich begrenzte Tätigkeit als Haushaltshilfe annehmen. Da die Person, die unterstützt werden soll, nicht weiss, wie lange sie eine Haushaltshilfe benötig - auf jeden Fall zeitlich begrenzt auf max. 1 Monat - kann man von keinem geregelten Arbeitsverhältnis sondern eher von einem Gelegenheitsjob reden. Frau A wird vermutlich mehr als 400,- Eur verdienen, voraussichtlich aber im Laufe des Kalenderjahres keine weiteren/anderen Einkünfte haben.
Fragen:
- Hängt ihre Steuerpflichtigkeit von der Höhe dieses einmaligen Einkommens ab? Und wenn ja, wieviel darf sie denn stuerfrei pro Jahr verdienen?
- Hängt das Versteuern dieses einmaligen Jahreseinkommens von Fr. A davon ab, ob Frau A und ihr Ehegatte zusammen mehr als 15328,- Eur in diesem Jahr verdienen? Also Gehalt des Ehemanns + einamliges Eink. v. Frau A >=15328,- Eur?
- Da der Mann von Fr. A, der einen festen Job hat,bei dem gelegentlich Wochendarbeit und Überstunden anfallen, sein Einkommen ncoh nicht vorraussagen kann: muss Fr. A ihr einmaliges Einkommen von > 400,- Eur sofort/nachträglich versteuern.
Sie würde gerne mehr als für 400,- Eur arbeiten, befürchtet aber, dass es sich finanziell nicht lohnt, da sie nach Versteuern Ihres Einkommens mit nicht viel mehr in der Hand bleiben würde. Daraus würde sich für die Person, die die Haushaltshilfe benötigt auch die Notwendigkeit einer 2. oder 3. Person ergeben, die auf 400,- Eur Basis beschäftigt werden muss.
Und zuletzt:
- Wenn jemand eine Haushaltshilfe - einmalig, für sehr begrenzte Zeit beschäftigt - aber mehr als 400,- Eur insgesamt bezahlt, wird derjenige automatisch zum Arbeitgeber und muss ev. SV-, RV-, KV-Beiträge für diese Zeit abführen bzw. die Haushaltshilfe irgendwo anmelden?
Herzlichen Dank für jeden Hinweis oder Link der zu diesen Fragen Auskunft gibt?
LG
Ama