Gelegenheitsjob - wie versteuert?

Hallo liebe Steuerkundinge,

nehmen wir mal an Frau A, verheiratet, Hausfrau und Studierende, ohne eigenes Einkommen will eine zeitlich begrenzte Tätigkeit als Haushaltshilfe annehmen. Da die Person, die unterstützt werden soll, nicht weiss, wie lange sie eine Haushaltshilfe benötig - auf jeden Fall zeitlich begrenzt auf max. 1 Monat - kann man von keinem geregelten Arbeitsverhältnis sondern eher von einem Gelegenheitsjob reden. Frau A wird vermutlich mehr als 400,- Eur verdienen, voraussichtlich aber im Laufe des Kalenderjahres keine weiteren/anderen Einkünfte haben.

Fragen:

  1. Hängt ihre Steuerpflichtigkeit von der Höhe dieses einmaligen Einkommens ab? Und wenn ja, wieviel darf sie denn stuerfrei pro Jahr verdienen?
  2. Hängt das Versteuern dieses einmaligen Jahreseinkommens von Fr. A davon ab, ob Frau A und ihr Ehegatte zusammen mehr als 15328,- Eur in diesem Jahr verdienen? Also Gehalt des Ehemanns + einamliges Eink. v. Frau A >=15328,- Eur?
  3. Da der Mann von Fr. A, der einen festen Job hat,bei dem gelegentlich Wochendarbeit und Überstunden anfallen, sein Einkommen ncoh nicht vorraussagen kann: muss Fr. A ihr einmaliges Einkommen von > 400,- Eur sofort/nachträglich versteuern.

Sie würde gerne mehr als für 400,- Eur arbeiten, befürchtet aber, dass es sich finanziell nicht lohnt, da sie nach Versteuern Ihres Einkommens mit nicht viel mehr in der Hand bleiben würde. Daraus würde sich für die Person, die die Haushaltshilfe benötigt auch die Notwendigkeit einer 2. oder 3. Person ergeben, die auf 400,- Eur Basis beschäftigt werden muss.

Und zuletzt:

  1. Wenn jemand eine Haushaltshilfe - einmalig, für sehr begrenzte Zeit beschäftigt - aber mehr als 400,- Eur insgesamt bezahlt, wird derjenige automatisch zum Arbeitgeber und muss ev. SV-, RV-, KV-Beiträge für diese Zeit abführen bzw. die Haushaltshilfe irgendwo anmelden?

Herzlichen Dank für jeden Hinweis oder Link der zu diesen Fragen Auskunft gibt?

LG

Ama

Steuer:
Wieviel Steuer insgesamt gezahlt werden muss, richtet sich nach dem GesamtJahreseinkommen von Beiden (EInkommensteuererklärung).
Über 400 EUR / Steuerklasse 5 dürfte aber zunächst mal Lohnsteuer fällig sein. Es gibt im www diverse Brutto-Netto Rechner
z. B.: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html

Sie würde gerne mehr als für 400,- Eur arbeiten, befürchtet
aber, dass es sich finanziell nicht lohnt, da sie nach
Versteuern Ihres Einkommens mit nicht viel mehr in der Hand
bleiben würde.

Oberhalb von 400 EUR und bei Lohnsteuerklasse 5 kommt nicht so sehr viel raus. Zusätlich wird dieAbrechnerei für die Arbeitgeberin komplizierter.

Bis 400 RUR/Mon zahlt de AG die i. d. Regel Steuer und pauschale Sozialversicherung.
Es gibt noch eine wenig bekannte Alternative: den 50-Tage-Job.
Hier gibt es keine Lohnbegrenzung.

mehr dazu auf homepage bei http://www.minijob-zentrale.de/ oder dort telefonisch
Infos auch bei http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.htm

Wenn jemand eine Haushaltshilfe beschäftigt - … wird derjenige
automatisch zum Arbeitgeber und muss
ev. SV-, RV-, KV-Beiträge für diese Zeit abführen bzw. die
Haushaltshilfe irgendwo anmelden?

Ja.
Er meldet das beim Arbeitsamt an (kostenlos) und bekommt eine Betriebsnummer Er füllt für die www.Minijob-Zentrale.de ein Formular Haushaltscheck aus.
Du bekommst den Lohn bar oder per Überweisung, die Minijob-Zentrale bucht die Abgaben ab.

Weitere nachdenkenswerte Alternative, falls Du mehr als nur eine Seniorin betreust: Seniorenbetreuung als Gewerbe.
Der Betreute bekommt dann eine Rechnung.
Eine Familenversicherte Frau muss dann mit ihrem Gewerbe aber unter 345,00 € pro Monat im Jahresdurchschnitt bleiben, sonst will die Krankenkasse mehr.

Gruß JoKu