Absetzen häuslicher Kosten b. teilberuflicher Nutz

Hallo,

Wie bereits mehrfach erwähnt lassen sich häusliche Kosten für Heizung usw kaum / nicht absetzen.
Anders sieht das ja aus bei beruflicher Nutzung, zB geheizt wird eine Lagerhalle o.dgl.
Wenn die Lagerhalle auch privat genutzt wird geht diese Absetzungsmöglichkeit verloren, wenn ich mich recht entsinne. Wie ist das aber zB mit dem Gartenhaus, oder einem Carport auf dem Privatgrundstück. Kann man das absetzen wenn zB der Geschäftswagen drinsteht oder im Gartenhaus berufsbezogenes Gerät gelagert wird ?? Welche Möglichkeiten gibt es da ??

Danke ! Paul

Heizung
Hallo,

Wie bereits mehrfach erwähnt lassen sich häusliche Kosten für
Heizung usw kaum / nicht absetzen.

stimmt

Wie ist das aber zB mit dem Gartenhaus, oder einem Carport auf
dem Privatgrundstück.

Heizung für einen Carport??? Ich dachte, das ist so ein offener Unterstand.

oder im Gartenhaus berufsbezogenes
Gerät gelagert wird ??

Hier ist die Frage, ob die berufsbezogene Nutzung nachgewiesen wird und die private von untergeordneter Bedeutung ist. Möglich, dass da ein wenig Heizung schon absetzbar ist.

Viele Grüße
C.