Sterben und Erben

Guten Tag,
ich war gestern noch im falschen Brett!?
Frage: muß der Erbe für Steuerschulden des Erblassers haften??
Reinhard

hallo,

aber die antwort war richtig. das erbe besteht aus allen aktiven und passiven. alles oder nichts! wenn das erbe nicht ausgeschlagen wird, gehen also auch steuerschulden mit über, deswegen gibt es ja eine frist zur ausschlagung (prüfung der bücher des erblassers).

für weitere probleme: google mal nach „Nachlassinsolvenz“

mfg vom

showbee

Danke
für die Info. Bin auch weiter fündig geworden.
Habe nochmal beim Finanzamt recherchiert.
Die Steuerschuld geht in das Erbe über. Die evtl. Straftat mit der damit verbundenen Strafverfolgung und den entsprechenden hohen Strafen (ca 60% der angenommenen Summe) aus einer z.B. Steuerflucht, Steuerhinterziehung) dagegen nicht.
Reinhard

Die evtl. Straftat mit
der damit verbundenen Strafverfolgung und den entsprechenden
hohen Strafen (ca 60% der angenommenen Summe) aus einer z.B.
Steuerflucht, Steuerhinterziehung) dagegen nicht.

hallo,

ja haettest du das gefragt, haette dir das auch jeder beantworten können. bestraft werden nur täter und mittäter, nicht familienmitglieder oder angehörige. in deutschland gibt es ja keine sippenhaft. und wenn die erben nicht als täter oder mittäter (behilfe o. anstiftung) waren, können diese auch nicht bestraft werden. strafe (freiheitsstrafe oder geldstrafe) gibt es aber nur bei straftat.

mfg vom

showbee