So nun möchte ich hier mal eine Frage loswerden.
Auch wenn das Thema schon mal heire behandelt wurde nochmals eine Nachfrage:
Ein Alleinstehender hat seine Erstwohnung Mietfrei, da diese seinen Eltern gehört. Es ist aber ein eigener Haustand !!!
Aus beruflichen Gründen hat er eine zweite Wohnung, wo er Miete zahlt.
Meine Frage:
Ist es für die Anerkennung der Doppelten HH relevant, dass er bei seiner ersten Wohnung Miete zahlt ?
Gruss
Guido
Nachfrage
Hallo,
Ein Alleinstehender hat seine Erstwohnung Mietfrei, da diese
seinen Eltern gehört. Es ist aber ein eigener Haustand !!!
Wo wohnen die Eltern? In der gleichen Wohnung?
eigener Hausstand = eigenständiges Wirtschaften in einer Wohnung
Mietzahlung ist da ein Indiz, aber kein Muss
Regiert die Elterngeneration aber in der Wohnung und es wird nur ein Kinderzimmer bewohnt, dann ist das kein Hausstand. Mit und ohne Miete.
Viele Grüße
C.
Hallo Cirwalda,
es handelt sich um eine eigene WOhnung ca.70 qm. Die Eltern wohnen im eigenen Haus.
Deswegen bin ich derselben Auffassung wie du (sie auch §9 Einkommensteuergesetz)
Vielleicht hast du noch einen Hinweis.
Gruss
Guido
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Hi !
Nach der Kommentierung ist eine mietfreie „Erstwohnung“ nicht steuerschädlich. Der Steuerpflichtige hat sich zwar finanziell an den Kosten des „hauswirtschaftlichen Lebens“ zu beteiligen. Dies heißt aber nicht, dass damit die Miete gemeint ist. Vielmehr geht es darum, dass er Nahrungsmittel, Reinigungsmittel, etc. selbts bezahlt.
Danach dürfte in dem geschilderten Fall der Anerkennung einer doppelten Haushaltführung nichts entgegenstehen.
BARUL76
Hi,
danke für die Antwort. Habe diesselbe Auffassung.
Kannst du mir noch genau sagen was du mit Kommentierung meinst, bzw die Quelle nennen ?
Gruss
Guido
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Erklärung des Wortes Kommentierung
Hi !
Das Steuerrecht besteht aus:
-
Steuergesetzen und Durchführungsverordnungen
diese werden im Gesetzgebungsverfahren erlassen
-
Richtlinien/Hinweise (bei einigen Steuerarten) und Schreiben des BMF (Bundesfinanzminister) oder der OFD’n (Oberfinanzdirektion)
diese geben die Auffassung der Verwaltung zu den Gesetzen wieder
-
Urteile des BFH (Bundesfinanzhof) oder der FG (Finanzgerichte)
geben die Auslegung der Judikative bezüglich der Gesetze wieder
-
Kommentare, Fachzeitschriften, Fachbücher
werden von irgendwelchen Menschen geschrieben, die was mit Steuerrecht zu tun haben. Meist beruhen diese Schriften auf den Ausführungen von Urteilen, geben die Verwaltungsmeinung wieder oder,…
Die Kommentare werden auch als Kommentierung bezeichnet. Sie sind meist nach der Reihenfolge des Gesetzes gegliedert und haben Ausführungen zu den einzelnen Worten oder Wortgruppen des Gesetzes. So finden sich z.B. zum § 4 der Abgabenordnung der lautet
„Gesetz ist jede Rechtsnorm“
in einem Kommentar etwa 400 Seiten. Da werden diese 4 Worte aus allen möglichen Richtungen beleuchtet und, und, und…
In einem Kommentar zum Einkommensteuergesetz, nämlich aus dem Haufe Verlag (www.haufe.de), dem Frotscher, habe ich aus der Randziffer 174 zum § 9 EStG meine obige Kurzfassung (Quelle)
Damit dürften die Fragen wohl beantwortet sein?
BARUL76