Verlustrücktrag aus §24b

Hallo!

Kann wenn keine anderen Einkünfte vorliegen aus dem neuen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ein rücktrags-/ vortragsfähiger Verlust entstehen? Vielleicht weiß jemand ja ein Az. von irgendeinem ausstehenden Urteil?

Danke für Antworten
Tobias

hallo tobias,

nein, ein verlust kann hierdurch nicht entstehen. der 24b wird „von der“ summe der einkünfte abgezogen. er mindert also das „einkommen“ und nicht die „einkünfte“.

§ 10d spricht aber gleich im ersten satz von „negativen einkünften“ welche vor/rücktragsfähig sind.

insoweit keine möglichkeit schon von der logik des gesetzes, insoweit m.E. auch keinerlei urteile zu finden etc.

mfg vom

showbee

Kann wenn keine anderen Einkünfte vorliegen aus dem neuen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ein rücktrags-/
vortragsfähiger Verlust entstehen? Vielleicht weiß jemand ja
ein Az. von irgendeinem ausstehenden Urteil?