Hallo zusammen,
ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, erhält einen steuerfreien Pauschbetrag.
Wie hoch ist dieser Betrag?
Ist dieser Betrag nach dem GdB gestaffelt?
Steht dieser Freibetrag auch einem AN mit einem GdB 30 zu, der aufgrund einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, einem GdB 50 gleichgestellt ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Freundliche Grüße
Fritz
Hallo Friedrich,
ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, mit einem Grad der
Behinderung von mindestens 50, erhält einen steuerfreien
Pauschbetrag.
Wie hoch ist dieser Betrag?
570,00 €
Siehe § 33b EStG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__33b.html
Ist dieser Betrag nach dem GdB gestaffelt?
Ja
Steht dieser Freibetrag auch einem AN mit einem GdB 30 zu, der
aufgrund einer dauernden Einbuße der körperlichen
Beweglichkeit, einem GdB 50 gleichgestellt ist?
Wenn auf dem Behindertenausweis ein GdB von 30 eingetragen ist, so ist dieser anzuwenden. Man muss dann schon eher einen neuen Behindertenausweis beantragen
Grüßle Soni
Hallo Soni,
besten Dank für Deine rasche Antwort und den informativen Link.
Gruß Fritz
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