Dauerwohnrecht und Vorsteuerabzug

Wenn man sich für ein nicht ausgebautes Dachgeschoß ein dingliches zeitlich unbegrenztes Wohnrecht eintragen lässt, dieses anschließend zu betrieblich genutzten Räumen ausbaut, auf eigene Rechnung, ist dann der Vorsteuerabzug möglich? Rechnungsempfänger ist natürlich derjenige, der ausbaut.

Hallo Ingrid,

Wenn man sich für ein nicht ausgebautes Dachgeschoß ein
dingliches zeitlich unbegrenztes Wohnrecht eintragen lässt,
dieses anschließend zu betrieblich genutzten Räumen ausbaut,
auf eigene Rechnung, ist dann der Vorsteuerabzug möglich?
Rechnungsempfänger ist natürlich derjenige, der ausbaut.

Wenn ich mich nicht täusche, dürfte das Ergbnis das gleiche sein, als wenn man normal zur Miete wohnt. Also ist die Vorsteuer abziehbar.

Zu beachten ist noch, dass der Ausbau des Dachgeschoss zu Herstellungskosten führt und ertragsteuerlich (steuerrechtliche Gewinnermittlung) nach der Gebäude-AfA abzuschreiben ist. Falls bilanziert wird, ist der Ausbau zu aktivieren.

Grüßle Soni

PS: Ich erkundige mich aber nochmal. Wenn Du bis in 1 Woche nichts anderes von mir hörst, bleibt es dabei.