Hallo!
Kann mir bitte mal jemand sagen, wie hoch der Freibetrag bei einer Schenkung von Eltern an erwachsene Kinder ist? Muss die Schenkung nur bei Überschreiten des Freibetrages gegenüber dem FA angegeben werden?
Danke!
D.
Hallo!
Kann mir bitte mal jemand sagen, wie hoch der Freibetrag bei einer Schenkung von Eltern an erwachsene Kinder ist? Muss die Schenkung nur bei Überschreiten des Freibetrages gegenüber dem FA angegeben werden?
Danke!
D.
Hallo Daisy,
der eigentliche Freibetrag ist bei Schenkungen von Eltern an Kinder 205.000€.
Weitere Befreiungen stehen in § 13 ErbStG - z.B. Hausrat, soweit der Wert nicht 41.000 € übersteigt; andere beweglichen körperlichen Gegenstände, soweit der Wert insgesamt 10.300 € nicht übersteigt etc. pp.: Lektüre des Volltextes empfohlen.
Eine Anzeige des Erwerbs beim zuständigen FA ist bei einer Schenkung unter Lebenden immer notwendig, wenn diese nicht gerichtlich oder notariell beurkundet ist (in diesen Fällen macht das der Notar oder das Gericht) - § 30 (1) ErbStG. Zur Anzeige des Erwerbes ist der Empfänger und derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.
Eine Steuererklärung ist aber bloß auf Anforderung notwendig - § 31 ErbStG.
Beim Aufspüren des Volltextes nicht verwirren lassen: Obwohl die Begriffe oft falsch verwendet werden - Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein und dieselbe Steuer.
Schöne Grüße
MM
Nachfrage und Dank …
Hallo auch!
Eine Anzeige des Erwerbs beim zuständigen FA ist bei einer
Schenkung unter Lebenden immer notwendig, wenn diese nicht
gerichtlich oder notariell beurkundet ist (in diesen Fällen
macht das der Notar oder das Gericht) - § 30 (1) ErbStG. Zur
Anzeige des Erwerbes ist der Empfänger und derjenige
verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.
Wenn also ein Kind von seinen Eltern einen Betrag überwiesen bekommen hat, der unter der Freigrenze lag (=35.000€) müssten die Eltern das FA informieren? Welches, das des Kindes oder das der Eltern?
Danke für die sehr ausführliche Info,
ebenfalls
Schöne Grüße
zuständiges Finanzamt
Hi !
Wenn also ein Kind von seinen Eltern einen Betrag überwiesen
bekommen hat, der unter der Freigrenze lag (=35.000€) müssten
die Eltern das FA informieren?
Nach § 30 ErbStG müßte eigentlich eine solche Information erfolgen. In der Praxis wird sich allerdings diese Verpflichtung (außer in den Fällen der Steuerhinteziehung) als zahnloses Tiger erweisen. Hier klaffen Theorie und Praxis mal wieder auseinander.
Welches, das des Kindes oder
das der Eltern?
Als Steuerschuldner kommen nach § 20 Abs. 1 ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden sowohl der Schenker als auch der Beschenkte in Betracht.
Nach § 19 AO ist für die Besteuerung von Einkommen und Vermögen das Wohnsitzfinanzamt zuständig.
Daraus folgt, dass man die Schenkung entweder dem Finanzamt der Schenker oder dem Finanzamt des Beschenkten anzeigen kann.
Zum Inhalt der Anzeige, die im Übrigen zwar schriftlich (handschriftlich oder per PC geschrieben), aber nicht auf Vordrucken abgefasst werden kann, siehe auch § 30 Abs. 4 ErbStG.
BARUL76