Ein Freund von mir betreibt ein kleines Geschäft, nun hat er sich für seine eigene Buchhaltung etc. ein neues Notebook für ca 1200,- € zu gelegt, da er dieses für sein Geschäft benötigt, ob sein Geschäft in 2 oder 3 Jahren noch besteht, steht wohl in den Sternen, nun fragt er sich, soltte er dieses Notebook als einmalige Ausgabe Vorsteuern oder auf 7 Jahre auf AFA Abschreiben?
Mit dem gedanken zur aller beiden Varianten zur Absetzung ist da wohl nicht drinne?
das notebook muss aktiviert werden zum nettopreis (ust-pflicht vorausgesetzt/ Vosteuer sofort abzugsfähig) und wird auf 3 jahre (richtwert ggfs. länger o. kürzer)abgeschrieben - wie kommste denn auf 7 jahre ?
gruß vom inder
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das notebook muss aktiviert werden zum nettopreis (ust-pflicht
vorausgesetzt/ Vosteuer sofort abzugsfähig) und wird auf 3
jahre (richtwert ggfs. länger o. kürzer)abgeschrieben - wie
kommste denn auf 7 jahre ?
gruß vom inder
Hallo
Die 7 Jahre nannte er als Beispiel,
(richtwert ggfs. länger o. kürzer)
Danke.