Hallo,
wenn jemand für ein auf 2 Jahre begrenztes Projekt in eine andere Stadt ziehen muß, kann er dann seinen alten Wohnsitz als Erstwohnsitz behalten (auch wenn das noch bei den Eltern ist)?Hat das steuerliche Vorteile? Übrigens der Sitz der Firma bei der er angestellt ist, ist wiederum in einer anderen Stadt.
Danke für Eure Antwort!
Birgit 
Hallo Birgit,
auf der Ebene ESt könnte hier allenfalls eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung in Frage kommen.
Für diese spielen die Meldeverhältnisse keine Rolle, sondern bloß die tatsächlichen.
Schöne Grüße
MM
Zweitwohnsitz doppelter Haushalt ab 2004
Hallo,
wenn jemand für ein auf 2 Jahre begrenztes Projekt in eine
andere Stadt ziehen muß, kann er dann seinen alten Wohnsitz
als Erstwohnsitz behalten (auch wenn das noch bei den Eltern
ist)?Hat das steuerliche Vorteile? Übrigens der Sitz der Firma
bei der er angestellt ist, ist wiederum in einer anderen
Stadt.
Ab 2004 wird für Alleinstehende ohne eigenen Hausstand keine doppelte Haushaltsführung mehr anerkannt (BMF Schreiben vom 30.6.2004, BStBl 2004 I 582). Es ist ein vollständiger eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt notwendig, zusätzlich zu der Wohnung am Arbeitsort. Ein Zimmer bei den Eltern ist nicht ausreichend.
Viele Grüße
C.