Zweite Lohnsteuerkarte ohne Einträge wie verfahren

Wenn ein Arbeitnehmer hat eine zweite Lohnsteuerkarte. Da es aber kurzfristig eine Terminänderung gab wurde diese nicht mehr benötigt da es zu keiner zweiten Beschäftigung kam. Wie muss der Arbeitgeber nun bei der Steuererklärung mit der Lohnsteuerkarte verfahren auf der ja keine Eintragungen seitens eines Arbeitgebers vorhanden sind?

Reicht es die zweite Lohnsteuerkarte einfach mit zum Antrag hinzuzufügen oder muss diese dann in der Erklärung noch eintragen und wenn ja was muss dann eingetragen werden?

Gruß Markus

Hi,

ab der Veranlagung 2004 gibt man die Steuererklärung nicht mehr ab, sondern überträgt die eTin in das Formular (=elektronische Übermittlung der Daten wie früher auf Lohnsteuerkarte).

Wenn es sich um ein früheres Jahr handelt, legt man die leere Lohnsteuerkarte kommentarlos bei.
Der Arbeitgeber muss wohl für Jahre ab 2004 keine Werte elektronisch übermitteln, wenn nix einzutragen wäre.

Viele Grüße
C.