Kosten der doppelten Haushaltführung

Ein Ehepartner arbeitet als Arbeitnehmer in einem anderen Bundesland und bewohnt dort eine 1-Zimmer-Wohnung. Der andere Ehepartner bleibt arbeitsbedingt in der Hauptwohnung.
Kann der außerhalb der Hauptwohnung lebende Ehepartner im Rahmen der Werbungskosten

  • Mieten und Nebenkosten (Betriebskoste und dgl.)
  • Kosten für Telefon und Strom in der Nebenwohnung
    absetzen?
    Bereits jetzt vielen Dank für Antworten. Sergej

In diesem Fall wäre der § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG einschlägig. Vorausgesetzt, die Wohnung in dem andern Bundesland steht in einem räumlichen Zusammenhang mit der dortigen Arbeitsstätte, so sind die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Im Falle einer doppelten Haushaltsführung würden jedoch nicht mehr nur die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen sein, sondern weiterhin eine Familienheimfahrt pro Woche. Weiterhin alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Wohnung stehen, also auch eine angemessene Wohnungseinrichtung.
Gruß,

Philip

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Vielen Dank für die rasche Antwort. Sergej

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