Hallo,
in meinem Bekanntenkreis wurde behauptet, man könne einen PC oder anderes auch als Werbungskosten absetzen, wenn er zu mehr als 50% privat genutzt wird.
Ist da was dran? Kann man dazu was nachlesen?
Gruß JoKu
Hallo,
in meinem Bekanntenkreis wurde behauptet, man könne einen PC oder anderes auch als Werbungskosten absetzen, wenn er zu mehr als 50% privat genutzt wird.
Ist da was dran? Kann man dazu was nachlesen?
Gruß JoKu
Moin,
zum PC: nach dem Urteil des BFH v. 19.2.2004, VI R 135/01, kann der jeweilige Anteil geschätzt werden und anteilig abgesetzt werden (AfA x berufl. Nutzungsanteil). Dabei ist es nicht erforderlich, dass der PC >50% beruflich genutzt wird. Problematisch könnte die Glaubhaftmachung sein, genaueres findest Du hier: http://www.ratgeber-steuer24.de/Computer_und_Softwar…
Zu den „anderen“ Dingen: Gem. § 12 Nr. 1 EStG sind Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig. Dazu zählen alle die Dinge, die nicht nahezu ausschließlich beruflichen Charakter (>= 90%) haben.
Gruß,
Philip
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