Absetzen bei mehr als 50% privater Nutzung?

Hallo,

in meinem Bekanntenkreis wurde behauptet, man könne einen PC oder anderes auch als Werbungskosten absetzen, wenn er zu mehr als 50% privat genutzt wird.

Ist da was dran? Kann man dazu was nachlesen?

Gruß JoKu

Moin,

zum PC: nach dem Urteil des BFH v. 19.2.2004, VI R 135/01, kann der jeweilige Anteil geschätzt werden und anteilig abgesetzt werden (AfA x berufl. Nutzungsanteil). Dabei ist es nicht erforderlich, dass der PC >50% beruflich genutzt wird. Problematisch könnte die Glaubhaftmachung sein, genaueres findest Du hier: http://www.ratgeber-steuer24.de/Computer_und_Softwar…

Zu den „anderen“ Dingen: Gem. § 12 Nr. 1 EStG sind Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig. Dazu zählen alle die Dinge, die nicht nahezu ausschließlich beruflichen Charakter (>= 90%) haben.

Gruß,

Philip

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