Hallo,
warum kann folgende Position nicht angesetzt werden:
Miete für eine Lagerhalle (Vermieter ist Privatperson) 12.000 Euro
Einheitswert dieser Lagerhalle 55.000 Euro
Ich hätte nach §8/7 GewStG die Hälfte, also 6.000 Euro hinzugerechnet. In meiner Lösung heisst es: 1/2 Miete für Lagerhalle nicht, da Grundbesitz.
Woran erkenne ich den Grundbesitz?!? (Am Einheitswert etwa?)
und bei den Kürzungen nach §9 GewStG heisst es „Lagerhalle nicht, da nicht im Grundbesitz“
Ist Sie nun Grundbesitz oder nicht?
Wie seht Ihr das?
Danke!
Stef
hi,
§ 8 Nr. 7 S. 1 GewStG: „die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen.“
hierzu § 20 GewstDV: „Die Frage, ob und inwieweit im Sinne des § 9 Nr. 1 des Gesetzes Grundbesitz zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehört, ist nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu entscheiden.“
…
und da m.E. das wort grundbesitz im EStG nicht legaldefiniert ist, kommt es also darauf an, was man unter grundbesitz im EStG versteht oder wo man daran anknüpft. hier finde ich nur § 7 EStG als plausible argumentationshilfe, welcher zwischen „beweglichen anlagevermögen“ und „gebäuden“ unterscheidet.
und dann noch eine idee aus dem BGB, dort schreibt § 94: „Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude …“.
insoweit würde ich also „in grundbesitz bestehnde“ als unbewegliche wirtschaftsgüter, welche sachen sind definieren. somit gebäude und grundstücke.
wenn die lagerhalle nun fest mit dem boden verbunden ist (irgendwie, die „befestigung“ durch eigengewicht reicht m.E. nicht), ist es bestandteil des grund und bodens…
ich hoffe das war nicht zuuu verwirrend 
mfg vom
showbee
Hallo,
warum kann folgende Position nicht angesetzt werden:
Miete für eine Lagerhalle (Vermieter ist Privatperson) 12.000
Euro
Einheitswert dieser Lagerhalle 55.000
Euro
Ich hätte nach §8/7 GewStG die Hälfte, also 6.000 Euro
hinzugerechnet. In meiner Lösung heisst es: 1/2 Miete für
Lagerhalle nicht, da Grundbesitz.
Woran erkenne ich den Grundbesitz?!? (Am Einheitswert etwa?)
Hallo Stefan,
die Lagerhalle könnte evtl. eine Betriebsvorrichtung sein, obwohl das schon sehr unwahrscheinlich ist. Der Einheitswert weisst sie aber eindeutog als Grundbesitz aus.
und bei den Kürzungen nach §9 GewStG heisst es „Lagerhalle
nicht, da nicht im Grundbesitz“
„… des betreffenden Gewerbebetriebs“ sollte wohl in der Lösung noch angehängt werden, damit es klar wird.
Grüße
Chris