Festlegung des Gewinnanteiles

Hi alle zusammen,
habe eine Klausuraufgabe, die mir etwas Kopfzerbrechen macht:
Hr. XY ist Kommandist und hat im Wirtschaftsjahr 2000/2001 (01.05.2000-30.04.2001) einen Gewinnanteil von 22.000 Euro
Im Wirtschaftsjahr 2001/2002 (01.05.2001-30.04.2002) 36.000 Euro.
Des weiteren hat er eine Landwirtschaft, die 2000/2001 einen Gewinn von 52.000 Euro aufweißt und 2001/2002 26.000 Euro.
Der Veranlagungszeitraum ist 2001!
In der Lösung wird die Landwirtschaft mit 39.000 Euro angesetzt (denke mal 52.000 /2 + 26.000 /2).
Aber warum wird der Gewinnanteil als Kommandist mit 22.000 Euro angesetzt???
Grüße
Markus

§ 4a EStG Wirtschaftsjahr
Hi !

Obiger Hinweis (insbesondere Abs. 2) sollte in Verbindung mit § 8c EStDV zur Lösung führen. Sollte als Denkanstoß eigentlich reichen. Wenn nach der Lektüre der Paragrafen noch Unklarheiten bestehen, bitte einfach noch mal posten.

BARUL76

Hallo,

habe eine Klausuraufgabe, die mir etwas Kopfzerbrechen macht:
Hr. XY ist Kommandist und hat im Wirtschaftsjahr 2000/2001
(01.05.2000-30.04.2001) einen Gewinnanteil von 22.000 Euro
Im Wirtschaftsjahr 2001/2002 (01.05.2001-30.04.2002) 36.000
Euro.
Des weiteren hat er eine Landwirtschaft, die 2000/2001 einen
Gewinn von 52.000 Euro aufweißt und 2001/2002 26.000 Euro.
Der Veranlagungszeitraum ist 2001!
In der Lösung wird die Landwirtschaft mit 39.000 Euro
angesetzt (denke mal 52.000 /2 + 26.000 /2).

stimmt, es werden 2 halbe Jahresergebnisse angesetzt

Aber warum wird der Gewinnanteil als Kommandist mit 22.000
Euro angesetzt???

Der Gewinn des Wirtschaftsjahrs, da in 2001 endet.

Grund: § 4a EStG
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p4a.html

Viele Grüße
C.