entgegen allen Erwartungen gibt es die Eigenheimzulage dieses Jahr wohl immer noch.
Totgesagte leben länger.
Dass ein Ehepaar die EZ 2mal nutzen kann (sofern nicht von einem vorher schon genutzt), ist mir klar.
Geht das nur nacheinander oder ist das auch 2mal gleichzeitig möglich?
Beispiel:
Familie Müller mit 2 Studienanfängern kauft kurz nacheinander jeweils in Köln und Kiel eine kleine Studentenwohnung.
Gibt es jetzt 2mal gleichzeitig die EZ?
Nach § 1 EHZG ist anspruchsberechtigt, wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
Da nicht DAS Ehepaar oder DIE Familie steuerpflichtig ist, sondern jede Person einzeln für sich, ist es durchaus möglich, dass sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau diese Förderung gleichzeitig beziehen.
Einzige Grenze setzt § 6 Abs. 1 EHZG, der die gleichzeitige Förderung von „zwei in räumlichem Zusammenhang belegenen Objekten“ ausschließt.
Räumlicher Zusammenhang1 liegt vor, wenn die beiden Objekte durch geringfügige Baumaßnahmen zu einer Einheit verbunden werden können, z.B. durch einen Wand- oder Deckendurchbruch bei Wohnungen eines Zweifamilienhauses, zwei neben- oder übereinanderliegenden Eigentumswohnungen oder nebeneinanderliegenden Reihenhäusern.
In der vorgelegten Konstellation steht also der gleichzeitigen Förderung nichts im Weg.
Inzwischen habe ich auch etwas gestöbert und das hier gefunden: http://www.steuerzahler-nrw.de/download/eigenheimzul…
Danach sollten die beiden Objekte je einem Ehepartner gehören, sonst gibt es die Kinderzulage nur teilweise.