Hallo zusammen,
ich habe ein Kleingewerbe (
hallo oliver,
warum verlangst du von deinen kunden keine mwst? normalerweise sind alle waren und dienstleistungen innerhalb der eu steuerpflichtig. wenn der rechnungsempfänger nicht in der eu ist sondern in einem efta-staat, muß keine mwst gezahlt werden.
in dem falle müsstest du streuerfrei ohne vorsteuerabzug angeben.
gruß
mel
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Hi Oliver,
ich habe ein Kleingewerbe (
Hi Mel,
warum verlangst du von deinen kunden keine mwst?
§ 19 UStG
USt wird nicht erhoben und darf deshalb nicht ausgewiesen werden.
normalerweise
sind alle waren und dienstleistungen innerhalb der eu
steuerpflichtig.
Was ist schon normal im Steuerrecht?
Du verwechselst steuerbar mit steuerpflichtig!
Z.B. Innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a sind nach § 4 Nr. 1 steuerfrei mit Vorsteuerabzug.
wenn der rechnungsempfänger nicht in der eu
ist sondern in einem efta-staat, muß keine mwst gezahlt
werden.
Was ist ein efta-Staat?
Ich kenne im Zusammenhang mit dem UStG nur „Drittländer“ und „Gemeinschaftsgebiet“
Ansonsten kommt es nicht auf den Sitz des Rechnungsempfängers an.
Daneben gibt es auch noch Ausnahmen.
in dem falle müsstest du streuerfrei ohne vorsteuerabzug
angeben.
Nochmal falsch. Sie sind steuerfrei mit Vorsteuerabzug. § 15 Abs. 3 UStG.
MfG
Undine
undine,
ein efta-staat ist zb. schweiz und norwegen, finnland und kuba, es besteht ein bestimmtes handelsabkommen!
bei meinen kunden erhebe ich keine mwst weil es lächerlich wäre!
mein dienstleistungsbetrieb hängt nicht davon ab!
deßwegen prosperiere ich. ähm…
ich denke jeder bürger sollte die vor und nachteile dieser politik schätzen lernen. wir müssen alle unsere steuern zahlen!
würden wir es nicht tun, wäre das chaos geboren!
undine, du scheinst eine menge ahnung zu haben, würde mich freuen, wenn ich mich mal an dich wenden könnte???
Mel*
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