Du bist vielleicht eine Marke
Wo liest Du denn in meinen Postings Polemik? Ich habe meine Aussagen mit BFH-Urteilen (zu denen Du immernoch nichts gesagt hast, obwohl sie Deiner Auffassung widersprechen) und Zitaten des AEAO versehen. Wie viel sachlicher hättest Du es denn gern?
Vor allen Dingen dann, wenn man sich, wie Raùl, beim Zitieren
selbst widerspricht.
Wo ist denn in Deinen Augen dort ein Widerspruch?
Der erste Satz zur AEAO Nr. 3 zu § 218 sagt eindeutig aus,
dass die Finanzbehörden überhaupt erstmal einen
Abrechnungsbescheid erlassen müssen,
Sorry Peter, aber Dein entscheidender Denkfehler ist, daß Du nicht zwischen Anrechnungsverfügung und Abrechnungsbescheid unterscheidest, sondern beides in einen verfahrensrechtlichen Topf schmeißt.
polemisieren hilft da auch nicht weiter, wenn man in
verfahrensrechtlichen Fragen nicht sicher ist …
Schmunzel, da packst Du Dir besser erst mal an die eigene Nase und wenn es Dein Stolz zuläßt, liest Du vielleicht auch mal die genannten BFH-Urteile, die Deine Auffassung widerlegen.
Deine Grundaussagen waren:
Bei falschen Daten aus der Lohnsteuerkarte handelt es sich nicht um :eine offenbare Unrichtigkeit, da sich durch eine Änderung der :Lohnsteuerbeträge die festgesetzte Einkommensteuer nicht ändert.
Nur dann kommen überhaupt die Berichtigungsvorschriften der AO zur Anwendung.
Diese Aussage wird wortwörtlich von dem von Dir zitierten AEAO widerlegt. Dort steht, daß die Anrechnungsverfügung ein Verwaltungsakt ist. Damit ist sie mit dem Einspruch anfechtbar. Sie kann auch im Rahmen eines Abrechnungsbescheids nur geändert werden, wenn Änderungsvorschriften greifen (steht so wörtlich im AEAO). Also ist auch § 129 AO einschlägig.
Hier liegt eine fehlerhafte Abrechnung vor und nicht ein fehlerhafter :Steuerbescheid, so dass ein Einspruch oder ein Antrag wegen :offenbarer Unrichtigkeit völlig fehl am Platze ist.
Hier wolltest Du uns erklären, daß Einsprüche und § 129 AO nur bei Steuerbescheiden Anwendung finden.
In der AEAO (von Dir zitiert) und in den Dir genannten Urteilen steht das Gegenteil.
Ergebnis:
Deine Aussagen sind insgesamt unzutreffend.
Wenn Du nicht einsehen kannst, daß Du daneben liegst und stattdessen Nebenkriegsschauplätze eröffnest (Polemikvorwurf und Aussagen, ohne sachliche Begründung), um Dich zu behaupten…dann kann ich Dir auch nicht helfen…