C-Klasse als Firmenwagen bei geringem Umsatz?

Hallo zusammen!

Folgendes Problem:
Man möchte sich als Umsatzsteuervorabzugsberechtiger Selbstständiger (Student!) eine gebrauchte C-Klasse kaufen. Vom Kaufpreis von 18900 EUR brutto (16366 EUR netto) kommen 13500 EUR aus dem „Privatvermögen“. Der Rest sind Firmenmittel.
Könnte die Mwst. bei diesem Gebrauchtfahrzeug geltend gemacht werden, oder könnte das Finanzamt da Probleme machen? Es handelt sich hierbei um einen selbstständigen Studenten.
Es geht also hauptsächlich um die zu erstattende Mwst. …

Das Problem ist hoffentlich einigermaßen Verständlich! :smile:

Hallo „Autokäufer“,

wie wäre es denn mit folgender Variante? 13.500 Euro als Privateinlage in Deine Firma einzahlen und dann den Wagen erwerben.

Bitte vergiss nicht dass die steuerliche Bewertung des Fahrzeugs (1%-Regelung) nicht vom tatsächlichen Kaufpreis, sondern vom Neupreis ausgeht!!!

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Das einzige Problem wäre, dass man das Fahrzeug zu mind. 10% betrieblich nutzen muss und dies wenigstens glaubhaft zu machen bzw. nachweisbar sein muss.

Grüße
Chris

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hi,

wenn der student sich überwinden kann und ein vernünftiges fahrtenbuch führt, dann min. 10% (wie gesagt) beruflich fährt, dann ist das alles im lot. die 1% regel sollte hier durch ein fahrtenbuch vermieden werden, also alle belege aufheben!

mfg vom

showbee

Morgen!

Es geht dem Studenten hauptsächlich um die Mwst.-Erstattung des Wagens. Die Absetzbarkeit ist unerheblich, da er ohnehin unter einem Jahresgewinn von 7500 EUR bleiben muss, um den Studentenstatus zu behalten…
Ein Fahrtenbuch führt er sowieso.

Es geht dem Studenten hauptsächlich um die Mwst.-Erstattung
des Wagens. Die Absetzbarkeit ist unerheblich, da er ohnehin
unter einem Jahresgewinn von 7500 EUR bleiben muss, um den
Studentenstatus zu behalten…
Ein Fahrtenbuch führt er sowieso.

hallo,

zwar wird der umsatzsteuerliche ansatz getrennt von der ertragssteuerlichen ansetzbarkeit geprüft (unternehmensvermögen vs. betriebsvermögen), jedoch wird in den meisten fällen beides zusammenfallen. gerade in deinem fall, wird dies der fall sein.

nebenbei: die 7500 EUR, bist du dir sicher? wenn es ums kindergeld geht, da ist die grenze „aufgeweicht“, da sozialversicherungsaufwendungen abziehbar sind, soweit durch deren aufwand keine einkünfte und bezüge dem „kind“ zur freien verfügung bestanden. wenn es um steuer geht, es gibt keinen besonderen studenten-freibetrag und auch der studenten-status an der uni ist unabhängig von deinen einkünften.

insoweit solltest du dich also nochmals fundierter informieren.

mfg vom

showbee

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