Hi !
Für die Außenprüfung ist also ganz klar die BpO anzuwenden. Wie schon gesagt,sieht die BpO eine Reihenfolge der Orte der Prüfung vor:
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sie soll nach § 6 BpO die Prüfung in den GESCHÄFTSräumen des Steuerpflichtigen stattfinden,
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sind geeignete Geschäftsräume nachweislich nicht vorhanden, soll in der Wohnung geprüft werden,
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Fällt aus irgendwelchen Gründen auch die Prüfung in der Wohnung aus, so darf an Amtsstelle (also im Finanzamt) geprüft werden.
Alternativ kommt in allen Fällen eine Prüfung beim betreuenden Steuerberater in Frage.
Da mir die zu Grunde liegenden tatsächlichen Verhältnisse unbekannt sind, muss ich mal ein bißchen ins Blaue schießen.
zu 1. (Geschäftsräume)
Geeignete Räumlichkeiten liegen meiner Ansicht nach immer dann vor, wenn es abgetrennte Büroräumlichkeiten gibt. Also wird z.B. ein Imbisswagen betrieben, wird in diesem Geschäftsraum eine AP wohl nicht stattfinden können. Wird jedoch ein Lokal betrieben (die meisten haben da ein Büro), dürfte einer Prüfung „vor Ort“ nichts im Wege stehen.
Es ist daher eine Einzelfallentscheidung.
zu 2. (Wohnung)
Die Prüfung soll zu den üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden, wenn man aber den ganzen Tag unterwegs ist und erst spät abends nach Hause kommt, dürfte sich auch eine Prüfung in den eigenen vier Wänden erübrigen. Ähnliches könnte gelten, wenn man in einer 1-Zimmer-Wohnung lebt und der einzige vorhandene Tisch der eigene Schreibtisch ist, an dem man auch am Tag der Prüfung arbeiten muss. Dann ist es auch dem Prüfer nicht zumutbar, in dieser Wohnung (wahrscheinlich auf dem Boden sitzend? oder Belege auf den Knien?) die Prüfungshandlungen zu vollziehen.
zu 3. (Prüfung an Amtsstelle)
wie aufgezeigt, sollte bald auf die Prüfungsanordnung reagiert und begründet dargelegt werden, warum die Prüfung weder in den Geschäftsräumen noch in der Wohnung möglich ist. Es sollte angefragt werden, ob die Prüfung an Amtsstelle möglich ist. Üblicherweise werden diese Regelungen sehr großzügig zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausgelegt.
Die Prüfer sind natürlich lieber mal irgendwo unterwegs, weil sie da nicht unter der Aufsicht ihrer Sachgebietsleiter stehen und evtl. auch schon mal früher Feierabend machen können.
BARUL76