Wie werden die Zinsertraege von einem Konto in Spanien fuer non-residents in Spanien und gleichzeitig fuer Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland gehandhabt? Wie hoch ist die Zinsabschlagsteuer? Wieviel behaelt die Bank ein? Kann man diesen Einbehalt der Bank ueber die deutsche Steuererklaerung zurueckbekommen?
Hi !
Nach Art. 11 Abs. 2 DBA ist eine Quellensteuer von max. 10% zulässig. Nehme an, diese wird erhoben, weiß es aber nicht genau.
Nach Art. 23 Abs. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb DBA wird die spanische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet. Aus der Anrechnungsmethode ergibt sich, dass die EInkünfte dann aber in D regulär der Besteuerung zu unterwerfen sind.
Beispiel: in Spanien fallen Zinsen in Höhe von € 10.000 an. Darauf werden also € 1.000 an Zinsabschlagsteuer (ZAST) in Spanien einbehalten.
Bei der Einkommensteuer-Erklärung ergibt sich in D eine tarifliche Steuer in Höhe von € 5.000. Davon darf nun die spanische ZAST abgezogen werden. Es wird also eine deutsche Steuer in Höhe von € 4.000 festgesetzt.
BARUL76
Einschränkung
Hallo,
hier gilt allerdings eine kleine aber nicht unwesentliche Einschränkung:
Nach § 34c Abs. 1 Satz 1 EStG ist bei Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, die festgesetzte und gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt.
Also erfolgt eine Anrechnung der ausl. Steuer nur insoweit als für die ausl. Einkünfte auch inl. Einkommensteuer zu zahlen ist.
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p34c.html
Gruß
Peter