als Werbungskosten unbeschraenkt abzugsfaehig sein !?
Ich habe diesen Artikel gefunden:
http://www.steuer-newsletter.de/archiv/article.php/i…
Es lonht sich Einspruch einzulegen und warten !
Gruss - Xiu Mai
als Werbungskosten unbeschraenkt abzugsfaehig sein !?
Ich habe diesen Artikel gefunden:
http://www.steuer-newsletter.de/archiv/article.php/i…
Es lonht sich Einspruch einzulegen und warten !
Gruss - Xiu Mai
yo - da is was dran - hab ich auch schon von gehört - gehe allerdings davon aus, dass in naher zukunft ein neuer vorläufigkeitsvermerk diesbezüglich in die steuerbescheide wandert…
gruß vom inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Inzwischen werden (sollten) alle Bescheide in diesem Punkt als vorläufig erlassen werden. Genauso wie bei dieser Geschichte nach Art. 3 GG (FB für Abgeordnete).
Falls nicht unter
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_archiv.asp?.. gibt es den Mustereinspruch.
Nicht vergessen werden darf beim VZ 2004 Einspruch gegen die sog. Koch-Steinbrück Liste. Ruhen des Verfahrens muss gewährt werden da beim BFH was anhänig ist.
In diesem Sinn viel Spass mit Steuern
Gruss
Jope