Vermietung u. Verpachtung mit Verlust von z.B. 5.000
dazu käme erstmals in diesem Kalenderjahr ein Verlust
aus Gewerbetrieb von z.B. 60.000 (wegen hoher Investition zum Geschäftsaufbau)
D.h. es würde sich in diesem Beispiel ein Verlust von ingsgesamt 45.000 Euro ergeben. Die Steuerstattung aus nichtselbst. Arbeit würde sich natürlich aufs Kalenderjahr bezogen in sehr engen Grenzen halten.
Kann man nun den verbleibenden Verlust auf’s vorherige bzw. kommenden Kalenderjahr übertragen und dann wieder mit einer Steuerstattung (wegen nichtselbst. Arbeit) rechnen?
D.h. es würde sich in diesem Beispiel ein Verlust von
ingsgesamt 45.000 Euro ergeben. Die Steuerstattung aus
nichtselbst. Arbeit würde sich natürlich aufs Kalenderjahr
bezogen in sehr engen Grenzen halten.
Kann man nun den verbleibenden Verlust auf’s vorherige bzw.
kommenden Kalenderjahr übertragen und dann wieder mit einer
Steuerstattung (wegen nichtselbst. Arbeit) rechnen?
wichtig ist dabei, dass man sich die richtige Höhe des Rücktrags überlegt. Der Antrag regelt nämlich nicht nur ob oder ob nicht zurückgetragen wird, sondern auch in welcher Höhe. So dass man sich vorher ausrechnen sollte, ob ein Rücktrag sich lohnt, und wenn ja in welcher Höhe. Dabei sollte beim Rücktrag nur so weit zurückgetragen werden, dass der eh steuerfreie Grundfreibetrag erhalten bleibt.