guten tag
wenn ein selbständiger nur sehr wenig einkommen erzielt, ist er dann wirklich verpflichtet trotzdem umsatzsteuer zu bezahlen, obwohl dann fast nichts mehr übrig bleibt?
wie ist es beim finanzamt vorzutragen, dass man die umsatzsteuer nicht bezahlen kann?
lg nina
Hallo Nina,
wenn ein Unternehmer die Umsatzgrenzen gem. § 19 (1) UStG („Kleinunternehmer“) nicht überschreitet, wird bei ihm keine USt erhoben. Die Grenzen beziehen sich auf den Umsatz, nicht auf Ertrag, Einkünfte oder zu versteuerndes Einkommen.
Wenn die Option zur Regelbesteuerung ausgesprochen worden ist, bindet sie den Kleinunternehmer für die Dauer von fünf Jahren.
Wenn USt auf Rechnungen ausgewiesen worden ist, muss sie in jedem Fall abgeführt werden. Im Fall des Kleinunternehmers als unberechtigt ausgewiesene USt.
Schöne Grüße
MM
vielen dank für die antwort martin. sie war sehr hilfreich!
lg nina
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