Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Ein Kind darf bis zu ca. 7.640 EUR brutto verdienen, damit es weiterhin noch das Kindergeld bekommt. Das Kind hat aber ein Gewerbe angemeldet und verdient da nur ein paar Euro hinzu, sagen wir mal 1.000EUR im Jahr.
Darf das Kind jetzt nur noch 6.640 EUR verdienen oder spielt der Umsatz/Gewinn aus dem Gewerbe keine Rolle?
Danke Martin Heinrich
Verdienstgrenze Kindergeld
Hi !
Die Verdienstgrenze für das Kind und damit die Gewährung für das Kindergeld gilt für alle Einkunftsarten zusammen.
Es werden daher die „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ (das sind nicht die Einnahmen, sonder der „Gewinn“) und die „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ zusammengezählt.
BARUL76
Ein Kind darf bis zu ca. 7.640 EUR brutto verdienen,
hallo,
erkundige dich mal bei der familienkasse! aus brutto ist nun netto geworden (neue rechtssprechung), rechne also mit deinem nettolohn (also brutto minus sozialversicherungsabgaben) bei der ganzen sache.
gruss vom
showbee