Abrechnung von Lehr bzw Honorartätigkeiten

Von: , Frage gestellt am Di, 19. Jul 2005
Hallo,

ich habe mal folgende Frage.
Wie muss man in einer Lohnsteuererklärung einen Lehrauftrag (Werkvertrag) abrechnen und was für Steuern müssen dafür gezahlt werden?
Meiner Meinung nach geht das mit in den Verdienst ein und Umsatzsteuer etc. fallen nicht an! Ist das so?

Vielen Dank für Eure Antworten

Viele Grüße

René

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Antwort per mail
    Hi !

    eine Antwort ist bereits per mail raus.
    diese sollte es ermöglichen, die Fragen etwas gezielter zu stellen.

    BARUL76
  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Abrechnung von Lehr bzw Honorartätigkeiten
    Hi René, Wie muss man in einer Lohnsteuererklärung einen Lehrauftrag (Werkvertrag) abrechnen
    dafür nimmst Du das Formular "Anlage GSE". und was für Steuern müssen dafür gezahlt werden?
    Die werden nicht getrennt aufgeführt. Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit werden dem Einkünften aus der nichtselbständigen Tätigkeit zugeschlagen, daraus errechnet sich dann die Einkommensteuer.

    Gruß Ralf
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