Hallo,
jemand beginnt nach dreijähriger Ausbildung und anschließender dreijähriger Angestelltentätigkeit ein Direktstudium (kein berufsbegleitendes Studium).
Beginn des Studiums soll der 1.10. sein. Bis 30.09. arbeitet er noch. Bei seiner Einkommenssteuererklärung will diese Person natürlich auch die Kosten für das Studium ansetzen, um nach Möglichkeit alle Lohnsteuervorauszahlungen zurückzubekommen.
Kann man die Kosten für das (nichtberufsbegleitende) Studium als Werbungskosten geltend machen?
Sind folgende Kosten absetzbar?
Immatrikulationsgebühr, Semestebeiträge
Wohnheimkosten, Verpflegungsmehraufwand, Fahrten zu Eltern (Stichwort: Doppelte Haushaltsführung - Wenn ja, wie lange möglich? Bisher nur Zimmer bei Eltern)
Wenn im Folgejahr kein eigenes Einkommen erwirtschaftet wird, besteht dann die Möglichkeit eines steuerlichen Verlustvortrages?
Danke für die (hoffentlich zahlreichen) Antworten
den fall habe ich gerade - an der eigenen person - durch.
ich hatte eben genau diesen zeitraum allerdings 2003:
meinen verlustvortrag von 11.000 der vorherigen Zeit kann ich mir „stecken“, der wird in der 4jährigen Studienzeit (Vollzeitstudium) aufgebraucht sein.
da man nichts hinzuverdienen kann, was besteuert werden wird, ist da nichts anzusetzen.
alles was du da aufzählst: vergiss es!!!
desweiteren wäre interessant zu wissen:
- die bafög-schuldenrückerstattung sollte denke ich auf jeden fall als ausbildungskosten anzugeben sein!
aber erst: bei jobeintritt!
viel freude beim: lernen
den fall habe ich gerade - an der eigenen person - durch.
ich hatte eben genau diesen zeitraum allerdings 2003:
meinen verlustvortrag von 11.000 der vorherigen Zeit kann ich
mir „stecken“, der wird in der 4jährigen Studienzeit
(Vollzeitstudium) aufgebraucht sein.
Wieso wird er während des Studiums aufgebraucht? Er entsteht doch erst während des Studiums.
da man nichts hinzuverdienen kann, was besteuert werden wird,
ist da nichts anzusetzen.
alles was du da aufzählst: vergiss es!!!
desweiteren wäre interessant zu wissen:
- die bafög-schuldenrückerstattung sollte denke ich auf jeden
fall als ausbildungskosten anzugeben sein!
BAFÖG bekomm ich nicht, deswegen uninteressant.
aber erst: bei jobeintritt!
viel freude beim: lernen
Na wenn du ackern gehst - ohne bafög - dann wird sicherlich was anfallen, da hast du recht.
Wieso wird er während des Studiums aufgebraucht? Er entsteht
doch erst während des Studiums.
also ganz normaler Arbeitstag, mit etwas Lernen zwischendurch… auf Lst-karte eben, kleines Geld machen… dann wirds wohl etwas Aufkommen geben, was zu versteuern gilt, aber sicherlich NICHT die Kosten des Studiums mit Gebühren der Eintragung und so.
Würde mich sehr wundern, denn mit dem Arbeiten hat das Lernen ja wenig zu tun, die UNMITTELBARKEIT sehe ich nicht darin. Klamotten für die Arbeitsausführung jedoch schon. Aber ein Studium wird wohl kaum unmittelbar benötigt werden, um einen Job auszuführen, jedenfalls DEN nicht, wo du gerade arbeitest, bei dem du Abgaben leisten musst
oder?