Betriebs-PKW und öffentl. Verkehrsmittel

Hallo,

ein bilanzierender Freiberufler besitzt zwei PKW’s, davon wird einer privat genutzt und der andere als Betriebs-PKW genutzt. Für den im Anlagevermögen befindlichen Betriebs-PKW wird ein Fahrtenbuch geführt. Allerdings werden im Jahr nur ca. 5 Fahrten damit getätigt, da der Steuerpflichtige geschäftlich meistens mit der Bundesbahn reist - also die meiste Zeit steht der Wagen in der Garage. Kann der Freiberufler nun sowohl die Bahnbelege als auch die Kosten des Betriebs-PKW’s (Afa, Steuer, Versicherung und der Sprit für die 5 Fahrten) gelten machen? Oder wird ihm die 1%-Regel vom Finanzamt aufgebürdet, weil er den Wagen so wenig fährt, bzw. auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt?

Vielen Dank fürs Lesen
Daniel

hi,

wenn ein ordnungsgemäßes fahrtenbuch vorliegt muss dieses auch anerkannt werden - ob man im jahr 500 oder 5000 km fährt ist unerheblich…

gruß vom inder

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Bei mir hat das in der Praxis genauso funktioniert und zusätzlich noch mit der Kilometerpauschale für den Einsatz des Privatwagens zu bestimmten betrieblichen Zwecken, für die ich den Firmenwagen nicht verwenden wollte/konnte.
Norbert

hi,

wie viele fahrten insgesamt? ggf. handelt es sich um notwendiges privatvermögen. dies liegt vor, wenn die betriebliche nutzung unter 10% liegt.

dann nicht: gesamtkosten - privater nutzungsanteil (fahrtenbuch oder 1% methode) = betriebsausgaben

sondern: gefahrene geschäftliche km x 30ct = betriebsausgaben

gruss vom

showbee