Kosten Kündigungsschutzklage aussergew. Belastung?

Hallo,

kurze Frage: Normalerweise heisst es ja, dass Kosten für Zivilprozesse i.d.R. keine aussergewöhnlichen Belastungen darstellen.

Wie sieht es bei den Kosten aus, die jemandem für eine Kündigungsschutzklage entstehen?

Die sind doch fast „zwangsweise“, denn man will ja seinen Arbeitsplatz nicht kampflos aufgeben und ist auf das Geld angewiesen?

Vielen Danke!

Frank

hallo,

ich würde hier eher zu „werbungskosten“ tendieren, da die kündigungsschutzklage darauf abzielt steuerpflichtige einkünfte zu erhalten oder zu sichern.

gruss vom

showbee

Hi,

dem würde ich mich anschließen. Passt genau zur Definition „Werbungskosten“ (also Erwerb/Erhaltung/Sicherung von Einkünften).

Grüße

Steevvee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]