Wo fallen Steuern an?

Hallo,

wo muss eine Person A Steuern zahlen, wenn sie beispielsweise in der Schweiz arbeitet, den Wohnsitz jedoch in Deutschland hat?

Gruß,

Pere

Hallo pere,

die Steuern sind dann in der Schweiz zu zahlen, siehe hier DBA Schweiz Art. 15:

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

Gruß

Peter

Hallo Peter,

vielen Dank für deine Antwort. Wie sieht es denn mit den anderen Abgaben (Krankenversicherung, Arbeistlosenversicherung etc.) aus - sind diese ebenfalls in der Schweiz zu entrichten?

Gruß,

Pere

Hi Peter,

in Artikel 15 steht in schönstem Beamzendeutsch:


(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine in dem anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbstständige Arbeit bezieht, nur in dem erstgenannten Staat besteuert werden, wenn

a) der Empfänger sind in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält.

[…]

Somit müsste doch Person A - die in Deutschland lebt, jedoch in der Schweiz arbeitet - in Deutschland Steuern zahlen, da sie sich ja mehr als 183 Tage in der Schweiz aufhält.

Oder ist das obige anders zu verstehen?

Gruß,

Pere

Hallo pere,

da diese Person sich ja zwangsläufig mehr als 183 Tage in der Schweiz aufhält (vorausgesetzt, sie arbeitet das ganze Jahr in der Schweiz), sind die Steuern in der Schweiz zu zahlen.

Dass diese Person vielleicht täglich nach Hause fährt, ist dabei unwichtig, sie war ja an mehr als 183 Tagen in Schweiz.

Gruß

Peter

Hallo pere,

damit kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, aber dieses habe ich zur Krankenversicherung gefunden:
http://216.239.59.104/search?q=cache:GwzUZh-ps44J:ww…
Also müsste diese Person in der Schweiz versichert werden.

Und dieses hier zur Arbeitslosenversicherung, die demnach auch in der Schweiz zu zahlen ist:
http://216.239.59.104/search?q=cache:9Zk1cG1iRUEJ:ww…

Aber wie gesagt, dass sind meine Ergebnisse der google-Suche.

Gruß

Peter

Grenzgänger Schweiz
Hallo,

Dass diese Person vielleicht täglich nach Hause fährt, ist
dabei unwichtig, sie war ja an mehr als 183 Tagen in Schweiz.

dann ist er aber Grenzgänger und versteuert in seinem Wohnsitzstaat. Eine km Begrenzung im DBA Schweiz gibt es nicht, nur Verständigungsvereinbarungen, dass die Fahrt noch zumutbar sein muss.
Der Tätigkeitsstaat kann eine Quellensteuer i.H.v. 4,5% einbehalten. Diese ist bei der deutschen Veranlagung anrechenbar, aber nicht mehr.

Viele Grüße
C.