Hallo allerseits,
wir bekamen gestern den Einkommensteuerbescheid 1999. In 1999 hatten beide Ehepartner nur Einkommen aus Gehalt, bei dem ja die Steuer direkt abgezogen wurde. Die Ehefrau arbeitete allerdings nur ein halbes Jahr und dann auch nur Teilzeit (nach Erziehungsurlaub). Bekommt man in so einem Fall wegen immer relativ erhöhten Weihnachtsgeld- und Urlaubsgeldzahlungen nicht immer wenigstens ein paar Mark zurück? Wir müssen sogar fast DM 700 nachzahlen. Wie kann das überhaupt kommen? Ich meine ganz allgemein unter dem Umständen, dass nur Einkommen aus direkt versteuertem Gehalt vorhanden ist, nicht speziell unser Fall (für den ihr ja auch Zahlen bräuchtet).
Danke
Michael
Hi,
das kann passieren, wenn Ihr nach Klasse 3/5 versteuert habt.
Deshalb muss man ja in diesem Fall auch eine Erklärung machen.
Gruß,
micha
Hallo Namensvetter,
das kann passieren, wenn Ihr nach Klasse 3/5 versteuert habt.
Deshalb muss man ja in diesem Fall auch eine Erklärung machen.
die Erklärung müssen wir eh machen (Einkommensgrenze), aber das mit der Ursache StKl 3/5 könnte der Grund sein. Mir war nicht klar, dass man ohne Zusatzeinkommen überhaupt je in die Lage von Zurückzahlungen kommen kann (war auch bisher in meiner 15 jährigen Steuerzahlerkarriere nie der Fall).
danke jedenfalls!
Michaek
Hallo Michael,
einerseits ist die Vorab-Versteuerung nach Klasse 3/5 ein Grund, was Dir ja schon mitgeteilt wurde. Aber auch der Bezug von sog. Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) kann ein Grund dafür sein.
Diese Leistungen sind zwar dem Grunde nach steuerfrei, aber sie erhöhen die Einkommensteuerlast trotzdem, wenn das Existenzminimum (ca. 26.000 DM/Jahr) mit allen Einnahmen überschritten wird. Hier greift der Progressionsvorbehalt nach § 32 EStG. Da heißt, durch die Lohnersatzleistungen wird der prozentuale Einkommensteuersatz etwas angehoben. Und schwups ergibt sich eine Nachzahlung.
Viele Grüße, Manfred